Spitalliste 2012
Was das Gerichtsurteil für Kantonsspital Baden und Kreisspital Freiamt bringt

Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) muss die kantonale Spitalliste 2012 teilweise neu erstellen. Was bedeutet dies fürs Kantonsspital Baden und das Kreisspital Freiamt?

Mathias Küng
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Mit der Spitalliste 2012 wurden dem Kreisspital Freiamt die Adipositas-Operationen entzogen. es

Mit der Spitalliste 2012 wurden dem Kreisspital Freiamt die Adipositas-Operationen entzogen. es

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die kantonale Spitalliste 2012 teilweise neu erstellt werden muss (die az berichtete).

Es hiess die Beschwerden mehrerer Spitäler gegen verweigerte Leistungsaufträge gut, weil der Kanton die vom Gesetz vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsprüfung unterlassen hatte.

Recht bekamen die Kantonsspital Baden AG, die Hirslanden Klinik Aarau AG, das Kreisspital Muri, die Spital Zofingen AG, das Gesundheitszentrum Fricktal AG und die Asana-Spitäler Leuggern und Menziken. Der Kanton will die teilweise neue Spitalliste aus Kapazitätsgründen allerdings erst Ende 2014, also vor Inkraftsetzung der neuen Spitalliste 2015, vorlegen. Was heisst das für die betroffenen Spitäler - am Beispiel von zweien von ihnen?

KSB: «Bringt uns nichts mehr»

«Uns bringt dieses Urteil ausser einem administrativen Mehraufwand nichts mehr», sagt Dieter Keusch, CEO des Kantonsspitals Baden (KSB). Eine rückwirkende Erteilung des
damals nicht erteilten Leistungsauftrages für die Wirbelsäulenchirurgie brächte nach dem langen Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht keinerlei Vorteile. «Denn chirurgische Eingriffe finden im OP und nicht rückwirkend auf Papier statt.»

Kanton zur Spitalliste 2012

Robert Rhiner, Leiter Gesundheitsversorgung im Gesundheitsdepartement, widerspricht Grossrat Clemens Hochreuter (SVP) vehement. Hochreuter hatte in der az vom 27. Dezember gesagt, die gesamte Spitalliste 2012 sei aufgrund der Gerichtsurteile (vgl. Hauptartikel) ungültig. Rhiner zur az: «Was Herr Hochreuter sagt, ist falsch.» Das Gericht habe in allen sechs Fällen klar entschieden, die Beschwerde werde, «soweit sie nicht gegenstandslos geworden ist, in dem Sinne gutgeheissen, als die angefochtene Verfügung aufgehoben wird, soweit sie die Verweigerung der Leistungsaufträge für die Leistungsgruppen XY betrifft.» Damit, so Rhiner, «ist ohne Interpretationsspielraum klar, welcher Teil der Spitalliste 2012 aufgehoben wird und welcher nicht». (MKU)

Das KSB wird dem Kanton die benötigten Daten natürlich liefern. Es konzentriert sich jedoch auf die Spitalliste 2015, für die die Spitäler die Unterlagen schon liefern mussten. Die Entscheide zur Spitalliste 2015 werden vor der überarbeiteten Spitalliste 2012 vorliegen. Keusch setzt auf einen «baldigen positiven Entscheid für die Wirbelsäulenchirurgie mit der Spitalliste 2015, damit wir uns gut auf diesen neuen Leistungsauftrag vorbereiten können».

Adipositaschirurgie in Muri

Im Fall des Kreisspitals für das Freiamt (KSF) in Muri ging es bei der Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht 2011 um die Leistungsgruppe der Adipositaschirurgie (starkes Übergewicht). CEO Marco Beng sagt: «Mit der Spitalliste 2015 werden wir diese Leistungsgruppe nun ganz offiziell zugesprochen bekommen. Dies macht auch Sinn, da das KSF am meisten dieser Fälle im ganzen Kanton Aargau operiert.»

Wegen der aufschiebenden Wirkung, welche das Gericht den Spitalbeschwerden erteilt hat, konnte das KSF diese Art der Behandlungen auch 2012 und 2013 weiterführen. Beng: «Dies werden wir auch 2014 tun können, denn bis eine allfällige definitive Spitalliste 2012 mit Wirtschaftlichkeitsprüfung vorliegt, wird es ja eben Ende Jahr.» Das KSF begrüsst eine Wirtschaftlichkeitsprüfung sehr. Es hat in seiner Beschwerde 2011 darauf hingewiesen, dass diese Prüfung fehlt. Beng rechnet nicht mit einem grossen Mehraufwand für das Spital, «müssen wir doch heute schon sehr viele Zahlen gegenüber vielen Akteuren im Gesundheitswesen auf vielfältige Weise aufbereiten».

Im Fall des KSF mache eine rückwirkende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wohl keinen grossen Sinn mehr, so Beng. «Aber ich kann mir vorstellen, dass dies in anderen Häusern und anderen Verfahren anders aussieht. Der Kanton könne eine Wirtschaftlichkeitsprüfung nur machen, wenn er alle Häuser einbeziehe. «Daher verstehe ich das Vorgehen des Kantons.»