Datenschutz im Gesundheitswesen soll verbessert werden

Der Bundesrat muss die Schaffung einer neutralen Clearingstelle für den Datenaustausch zwischen Spitälern und Versicherern prüfen. Der Nationalrat hat am Donnerstag ein entsprechendes Postulat seiner Gesundheitskommission überwiesen.

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(sda)

Der Bundesrat stellte sich nicht gegen den Auftrag. Er kündigte aber an, gleichzeitig die Erfahrungen mit den Daten-Annahmestellen auszuwerten, die Versicherer schaffen müssen. Eine mögliche neutrale Clearingstelle und die Daten-Annahmestellen der Versicherer sollen dann verglichen werden, wie Gesundheitsminister Alain Berset sagte.

Der Bundesrat hatte im Sommer beschlossen, die Versicherer zur Schaffung von Daten-Annahmestellen zu verpflichten. Dies soll den Datenschutz verbessern. Datenschützer Hanspeter Thür kritisiert seit Jahren, dass die Krankenversicherer zu viele Patientendaten einfordern, um die Spitalrechnungen zu überprüfen.

Das Problem hat sich verschärft, seit die neue Spitalfinanzierung mit den Fallpauschalen in Kraft ist. Um die Behandlungen auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüfen zu können, verlangen die Krankenkassen alle Diagnosen und Nebendiagnosen. Bei Patientenorganisationen weckte dies die Angst vor dem «gläsernen Patienten».

Künftig sollen die Rechnungen nun von den externen Daten-Annahmestellen geprüft werden. Die Versicherer müssen die Stellen beim Datenschützer zertifizieren lassen. Die Daten-Annahmestellen verpflichten sich, die medizinischen Angaben nicht für andere Zwecke als für die Rechnungsprüfung zu verwenden.