StartseiteRegionalRegion AllgäuLeutkirch„Leutkirch und Isny sind nicht mehr als eigenständige Häuser geführt“

Kreistagssitzung

„Leutkirch und Isny sind nicht mehr als eigenständige Häuser geführt“

Kreis Ravensburg - / Lesedauer: 3 min

Eva-Maria Meschenmoser: Im Krankenhausbedarfsplan ist schon jetzt nur das Klinikum Westallgäu verzeichnet
Veröffentlicht:24.10.2012, 17:30

Artikel teilen:

Betroffen und engagiert mischt sich der Förderverein Pro Krankenhaus Leutkirch im Vorfeld der Kreistagssitzung vom 9. November, bei der Entscheidungen für die Zukunftssicherung des OSK-Klinikverbundes anstehen, in die Debatte ein. Unter anderem wird damit argumentiert, dass bei Schließung des Kreiskrankenhauses in Leutkirch rund 6 Millionen Euro an Landeszuschüssen zurück bezahlt werden müssten. Zu den strittigen Punkten fragte SZ-Redakteurin Sibylle Emmrich bei Eva-Maria Meschenmoser , der Ersten Landesbeamtin im Landratsamt Ravensburg, nach.

SZ: Wann und unter welchen Umständen müssen die Landeszuschüsse zurückbezahlt werden, wenn die Krankenhäuser in Isny und Leutkirch geschlossen werden?

Meschenmoser: Nach Aussage des zuständigen Sozialministeriums hängt die Rückzahlung von Landeszuschüssen bei der Schließung von Krankenhausstandorten im Einzelfall von der Art der weiteren Verwendung ab. Kurz gesagt will das Land sein Geld dann zurück, wenn der Landkreis aus der weiteren Verwendung Einnahmen durch Miete oder Verkauf erzielt. Bei einer anderen Nutzung im öffentlichen Interesse, zum Beispiel im medizinischen Bereich zur Unterstützung der ambulanten Versorgung, kann das Land ganz oder teilweise von einer Rückzahlung absehen.

Meschenmoser: In Isny sind die vor Jahrzehnten gewährten Landeszuschüsse bereits abgeschrieben. Hier wären keine Zuschüsse mehr zurückzuzahlen. In Leutkirch geht es noch um rund 5,5 Millionen Euro netto an Landeszuschüssen, die vor allem dann zurückzuzahlen wären, wenn der Landkreis aus der anschließenden Nutzung Einnahmen erzielt.

SZ: Außerdem geht es um die Frage, ob Leutkirch und Isny als Standorte aus dem Krankenhausbedarfsplan des Landes verschwinden, wenn dort die Krankenhäuser geschlossen werden. Könnten die Kliniken nicht im Plan bleiben, wenn sie von anderen Trägern übernommen und zum Beispiel als Fachkliniken fortgeführt werden?

Meschenmoser: Die Standorte Leutkirch und Isny sind im Krankenhausplan nicht mehr als eigenständige Krankenhäuser aufgeführt; dort ist das Klinikum Westallgäu verzeichnet. Auch wenn sich der Landkreis Ravensburg als Hauptgesellschafter der OSK für eine Schließung der Betriebsstätten Isny und Leutkirch entscheidet, bleibt das Klinikum Westallgäu mit der Betriebsstätte Wangen weiter bestehen. Für diesen Fall müssten andere Träger beim Sozialministerium einen Antrag auf Neuaufnahme von Leutkirch und Isny in den Krankenhausbedarfsplan stellen. Nach dem Landeskrankenhausgesetz werden in diesen Plan nur bedarfsgerechte Krankenhäuser aufgenommen, das heißt, sie müssen für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung erforderlich sein. Dieser Nachweis dürfte bei einem Neuantrag wegen der Vielzahl der umliegenden Krankenhäuser nur schwer zu erbringen sein.

SZ: Was bedeutet ein Verbleib, vielmehr eine Herausnahme aus dem Krankenhausbedarfsplan?

Meschenmoser: Der Krankenhausplan enthält allgemeine Zielsetzungen sowie Kriterien zur Investitionsförderung. Er weist die bedarfsgerechten Krankenhäuser mit ihren Betriebsstätten nach gegenwärtiger und zukünftiger Aufgabenstellung aus. Nur Krankenhäuser, die im Krankenhausbedarfsplan aufgeführt sind, können ihre Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Weiterhin stellt sie die Grundvoraussetzung für die Gewährung von Landeszuschüssen für Investitionen in die Geräteausstattung und die Gebäude dar.

SZ: Wie viele Klinikstandorte mit welchem Versorgungsauftrag sind überhaupt für den Landkreis Ravensburg vorgesehen?

Meschenmoser: Im aktuellen Krankenhausplan sind für den Landkreis Ravensburg die Oberschwabenklinik mit dem Krankenhaus St. Elisabeth/ St. Nikolaus, dem Krankenhausstandort Bad Waldsee und dem Klinikum Westallgäu, das Krankenhaus 14-Nothelfer in Weingarten sowie die Fachklinik in Wangen ausgewiesen. Die früher gebräuchliche Unterscheidung in Leistungsstufen, wonach im Landkreis Ravensburg das EK als das Krankenhaus der Zentralversorgung und die Krankenhäuser Klinikum Westallgäu, Bad Waldsee und Wangen als Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung galten, wurde mit dem Krankenhausplan 2010 formal aufgehoben. Grundsätzlich gilt: Je weiter sich das Versorgungsgebiet eines Krankenhauses ausdehnt, umso umfassender wird sein Leistungsspektrum sein und auch seltener nachgefragte und teure Leistungen einbeziehen.