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Bandage

Beschluss zur Krankenhaus-Schließung möglicherweise rechtswidrig

Isny / Lesedauer: 4 min

Expertenmeinung: Übergabevertrag von 1970 verpflichte Landkreis, das Krankenhaus Isny weiter zu betreiben
Veröffentlicht:07.11.2012, 19:40

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Die Stadt Isny kämpft zwischenzeitlich mit härteren Bandagen für den Erhalt des Isnyer Krankenhauses. Wie einer Pressemitteilung der Verwaltung zu entnehmen ist, führen die ehemaligen Freien Reichstädter gegen die geplante Schließung der Isnyer OS-Klinik durch den Kreistag, die für morgen erwartet wird, „erhebliche rechtliche Zweifel“ ins Felde.

Aus Sicht der Allgäuer sei zu bezweifeln, „ob ein solcher Beschluss rechtmäßig wäre“. Der Grund – ein von einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei erstelltes Rechtsgutachten vom 5. November dieses Jahres, das die Stadt Isny in Auftrag gegeben hat und das zu dem Ergebnis kommt, dass der Landkreis Ravensburg verpflichtet ist, den Betrieb des Krankenhauses am Standort Isny aufrechtzuerhalten.

Im Einzelnen kommt Rechtsanwalt Professor Dr. Michael Quaas , Fachanwalt für Verwaltungsrecht und für Medizinrecht in Stuttgart, in einer umfangreichen Expertise zu dem Ergebnis, dass der Landkreis Ravensburg aufgrund einer mit der Stadt Isny im Jahr 1970 getroffenen Vereinbarung verpflichtet ist, das damals von der Stadt Isny übernommene Krankenhaus weiterzuführen. Nach § 2 dieser Vereinbarung bestehe eine grundsätzliche Pflicht zur Weiterführung des Krankenhauses, es sei denn, die Verpflichtung zum Weiterbetrieb ist „durch staatliche oder sonstige vom Landkreis nicht zu vertretende Maßnahmen und Ereignisse unmöglich gemacht“. Solche Gründe für eine Betriebsschließung des Standortes Isny liegen nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Quaas jedoch nicht vor.

Wirtschaftliche Gründe, die in dem Gutachten des BAB – Institut für Betriebswirtschaftliche Beratung Bremen – vom 7. September für eine Schließung des Krankenhauses Isny geltend gemacht werden (Szenarien 2 und 3), stellten nach Auffassung des Experten offensichtlich keinen wichtigen Grund im Sinne des Rechts zur Kündigung der mit der Stadt Isny eingegangenen Vereinbarung dar. Vielmehr könne das Krankenhaus Isny „ohne weiteres“ im Rahmen des einheitlichen Krankenhauses „Klinikum Westallgäu“ weitergeführt werden. Daran würde auch eine etwaige, durch den Landkreis ausgesprochene Kündigung der Vereinbarung, nichts ändern.

Das Rechtsanwaltsbüro Quaas und Partner ist weiter der Auffassung, Landrat Kurt Widmaier sei in der Sitzung am morgigen Freitag verpflichtet, einem etwaigen Kreistagsbeschluss zur Betriebsschließung des Krankenhauses Isny zu widersprechen, ist der Mitteilung außerdem zu entnehmen. Die Rechtsanwälte ließen verlauten, rechtliche Schritte zu ergreifen, sollte der Landrat den Beschluss vollziehen wollen.

In seiner nichtöffentlichen Sitzung hatte der Gemeinderat der Stadt Isny am Montagabend Bürgermeister Rainer Magenreuter beauftragt, juristische Schritte einzuleiten, wenn der Landkreis der Erfüllung des Vertrags nicht nachkomme, teilte die Stadtverwaltung gestern mit.

Isny (mil) - Die Stadt Isny kämpft zwischenzeitlich mit härteren Bandagen für den Erhalt des Isnyer Krankenhauses. Wie einer Pressemitteilung der Verwaltung zu entnehmen ist, führen die ehemaligen Freien Reichstädter gegen die geplante Schließung der Isnyer OS-Klinik durch den Kreistag, die für morgen erwartet wird, „erhebliche rechtliche Zweifel“ ins Felde. Aus Sicht der Allgäuer sei zu bezweifeln, „ob ein solcher Beschluss rechtmäßig wäre“. Der Grund – ein von einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei erstelltes Rechtsgutachten vom 5. November dieses Jahres, das die Stadt Isny in Auftrag gegeben hat und das zu dem Ergebnis kommt, dass der Landkreis Ravensburg verpflichtet ist, den Betrieb des Krankenhauses am Standort Isny aufrechtzuerhalten.

Im Einzelnen kommt Rechtsanwalt Professor Dr. Michael Quaas, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und für Medizinrecht in Stuttgart, in einer umfangreichen Expertise zu dem Ergebnis, dass der Landkreis Ravensburg aufgrund einer mit der Stadt Isny im Jahr 1970 getroffenen Vereinbarung verpflichtet ist, das damals von der Stadt Isny übernommene Krankenhaus weiterzuführen. Nach § 2 dieser Vereinbarung bestehe eine grundsätzliche Pflicht zur Weiterführung des Krankenhauses, es sei denn, die Verpflichtung zum Weiterbetrieb ist „durch staatliche oder sonstige vom Landkreis nicht zu vertretende Maßnahmen und Ereignisse unmöglich gemacht“. Solche Gründe für eine Betriebsschließung des Standortes Isny liegen nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Quaas jedoch nicht vor.

Wirtschaftliche Gründe, die in dem Gutachten des BAB – Institut für Betriebswirtschaftliche Beratung Bremen – vom 7. September für eine Schließung des Krankenhauses Isny geltend gemacht werden (Szenarien 2 und 3), stellten nach Auffassung des Experten offensichtlich keinen wichtigen Grund im Sinne des Rechts zur Kündigung der mit der Stadt Isny eingegangenen Vereinbarung dar. Vielmehr könne das Krankenhaus Isny „ohne weiteres“ im Rahmen des einheitlichen Krankenhauses „Klinikum Westallgäu“ weitergeführt werden. Daran würde auch eine etwaige, durch den Landkreis ausgesprochene Kündigung der Vereinbarung, nichts ändern.

Das Rechtsanwaltsbüro Quaas und Partner ist weiter der Auffassung, Landrat Kurt Widmaier sei in der Sitzung am morgigen Freitag verpflichtet, einem etwaigen Kreistagsbeschluss zur Betriebsschließung des Krankenhauses Isny zu widersprechen, ist der Mitteilung außerdem zu entnehmen. Die Rechtsanwälte ließen verlauten, rechtliche Schritte zu ergreifen, sollte der Landrat den Beschluss vollziehen wollen.

In seiner nichtöffentlichen Sitzung hatte der Gemeinderat der Stadt Isny am Montagabend Bürgermeister Rainer Magenreuter beauftragt, juristische Schritte einzuleiten, wenn der Landkreis der Erfüllung des Vertrags nicht nachkomme, teilte die Stadtverwaltung gestern mit.