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Oberschwabenklinik

Eine schlechte Woche für die Oberschwabenklinik

Ravensburg / Lesedauer: 3 min

Fragen und Antworten zu den aktuellen Entwicklungen der Sanierung
Veröffentlicht:13.06.2013, 17:45

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Immer schwieriger wird die Lage der Oberschwabenklinik (OSK); in dieser Woche gab es gleich zwei schlechte Nachrichten für den kommunalen Klinikverbund, der zu 95 Prozent dem Kreis und zu fünf Prozent der Stadt Ravensburg gehört: Die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften sind erneut ergebnislos vertagt worden, und die Stadt Isny erwirkte mit einem Befangenheitsantrag gegen die zuständige Richterin eine fast zweimonatige Verzögerung des Urteilsspruchs zum Isnyer Krankenhaus. Die SZ erklärt noch einmal die wichtigsten Zusammenhänge.

Worum geht es bei den Verhandlungen zwischen OSK-Geschäftsführung und Gewerkschaften?

Um ein Opfer, das die Mitarbeiter zur Sanierung des Klinikverbunds bringen sollen. Der Plan zur Rettung des Klinikverbunds sieht einen Sparbeitrag von den Mitarbeitern in Höhe von sechs Millionen Euro in diesem Jahr und zwei bis sechs Millionen Euro im nächsten Jahr vor. Sechs Millionen Euro entsprechen etwa fünf Prozent der jährlichen Gehaltssumme. Da die OSK nicht im Arbeitgeberverband ist, verhandelt die Geschäftsführung direkt mit den Gewerkschaften über eine Änderung des sogenannten Haustarifs.

Warum werden die Gespräche immer wieder ergebnislos vertagt?

Laut OSK zeigt Verdi (zuständig für alle nicht-medizinischen Berufe, zum Beispiel in Pflege und Verwaltung) mehr Verständnis für die Notlage als der Marburger Bund, der die Ärzte vertritt. Von den Gewerkschaften war bislang keine Stellungnahme zu bekommen. Es heißt jedoch, die Gewerkschaftsfunktionäre seien empört darüber, dass ausgerechnet die OSK, deren Haustarif ohnehin schon unter dem üblichen Gehaltsniveau liege, jetzt noch einmal das ohnehin schon gestresste Personal zur Kasse bittet, das ja nichts für die Finanzkrise kann.

Was passiert, wenn die Verhandlungen endgültig scheitern?

Dann wird Plan B der Unternehmensberatung Kienbaum umgesetzt, der unter anderem betriebsbedingte Kündigungen vorsieht. Diese wurden im Zuge der Standortschließungen in Isny und Leutkirch eigentlich ausgeschlossen. Außerdem sollen Bereiche ausgelagert werden (Outsourcing). Das wäre in medizin- und pflegefernen Bereichen möglich: zum Beispiel am Empfang, in der Küche oder auch in der Verwaltung. Ob tatsächlich viel Personal entlassen werden kann, ist aber äußerst fraglich. In den meisten Krankenhäusern herrscht Personalnotstand, die Mitarbeiter sind gut beschäftigt. So auch in den Häusern der OSK.

Wie hängt das ganze mit dem Prozess zusammen, den die Stadt Isny gegen den Landkreis Ravensburg führt?

Nur indirekt. Die Schließung des 19-Betten-Hauses in Isny, das Monat für Monat 160000 Euro Verlust macht, ist ebenfalls Bestandteil der Sanierungsbemühungen. Die Stadt Isny hat aber dagegen geklagt und beruft sich auf einen Vertrag aus dem Jahr 1970, aus dem sie herausliest, dass der Landkreis das Krankenhaus weiterbetreiben muss. Solange dieses Gerichtsverfahren läuft, darf der Kreis die Mini-Klinik nicht schließen, hat das Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart entschieden. Das Ravensburger Landgericht wollte eigentlich am Donnerstag das Urteil verkünden, das nach hoher Wahrscheinlichkeit zugunsten des Kreises ausgefallen wäre. Deshalb hat der Anwalt der Stadt jetzt einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Richterin gestellt, über den die Kammer zunächst entscheiden muss. Aus diesem Grund wird das Urteil erst am 1. August verkündet, was eine weitere Verzögerung um sieben Wochen bedeutet.

Was, wenn der Kreis dann doch gewinnt?

Dann ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Legt die Stadt Berufung ein, wandert das Verfahren zur nächsthöheren Instanz, dem OLG Stuttgart. Und danach kann die unterlegene Partei sich noch an den Bundesgerichtshof wenden.