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Wirtschaft Kantone unterminieren Fallpauschalen

Seit 2012 gelten in der Schweizer Spitallandschaft Fallpauschalen. Das Ziel: mehr Wettbewerb und mehr Transparenz. Im Widerspruch dazu steht die Mehrfach-Rolle der Kantone als Planer der Gesundheitsversorgung, als Aufsichtsbehörden sowie Spitaleigentümer und Spitalbetreiber.

Mit der Einführung der Fallpauschalen 2012 sollte in der Schweizer Spitallandschaft mehr Wettbewerb und mehr Transparenz Einzug halten. Technisch scheinen die Anfangsschwierigkeiten überwunden.  

Als problematisch erweist sich im neuen System jedoch die Rolle der Kantone: «Die Rollenkonflikte bei den Kantonen sind ganz extrem», sagt der renommierte Gesundheitsökonom Willy Oggier. Die Kantone planen die Gesundheitsversorgung,  beaufsichtigen die Spitäler, betreiben selbst Spitäler und sind deren Eigentümer.

Versteckte Subventionen?

Ein grosser Streitpunkt sind zum Beispiel die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, welche die Kantone an Spitäler zahlen. Dazu gehören unter anderem eine Entschädigung für Lehre und Forschung oder eine Abgeltung für Notfalldienste. Im Kanton Basel-Stadt belaufen sich diese auf rund 100 Millionen Franken. Kritiker vermuten dahinter versteckte Subventionen an defizitäre öffentliche Spitäler.

Arm, in den eine Spritze gesetzt wird
Legende: Mehr Wettbewerb? Mehr Transparenz? Kantone arbeiten den Zielen der Fallkostenpauschalen teilweise entgegen. Colourbox

Der Gesundheitsdirektor von Basel-Stadt, Carlo Conti, weist dies mit aller Deutlichkeit zurück: Man habe alle Kosten detailliert ausgewiesen, und das Kantonsparlament habe diese abgesegnet.

Im Gegensatz zu Basel-Stadt wird der Kanton Bern die gemeinwirtschaftlichen Leistungen an die Spitäler überhaupt erstmals in der Jahresrechnung 2012 öffentlich machen – dahinter steht eine Motion aus dem Kantonsrat. Das Berner Spitalamt bezifferte den Betrag auf Anfrage von «ECO» auf 200 Millionen Franken. 

Rollenkonflikte thematisieren

Das stört Willy Oggier. Die Einführung der neuen Spitalfinanzierung mit den Fallpauschalen sei eben vielmehr als eine Veränderung der Abgeltungs-Prozedere, sagt er. Um das neue System glaubhaft umzusetzen, müssten die Rollenkonflikte innerhalb der Kantone darum stark thematisiert werden. Unter anderem gehörten die Gesundheitsdirektoren nicht mehr in Verwaltungsräte von öffentlichen Spitälern.

Eine weitere Massnahme, die Oggier vorschlägt: Kantonale Mitarbeitende, die sich mit der Spitalplanung befassen, seien organisatorisch und informationsmässig konsequent von denen zu trennen, die mit der Strategie der öffentlichen Spitäler zu tun hätten.

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