Die Praxis der Klinikfinanzierung im Kreis Calw entspreche der vieler anderer Landkreise in Deutschland. Foto: Fritsch

Gespräche sind nutzlos: Der Landkreis Calw muss sich der Klage der Deutschen Privatkliniken stellen.

Kreis Calw - Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) klagt – wie berichtet – gegen die Praxis der Klinikfinanzierung im Kreis Calw.

Versuche der Kreisverwaltung, diese drohende juristische Auseinandersetzung abzuwenden, blieben erfolglos.Landrat Helmut Riegger äußert sich nach einer ersten Bewertung der Klageschrift dennoch optimistisch: "Die Finanzierung der Kliniken im Kreis Calw entspricht der Handhabung in vielen anderen Landkreisen." Der BDPK möchte mit der Klage im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens gegen den Landkreis Calw prüfen lassen, ob die Finanzierung der Kreiskliniken Calw gGmbH, welche die Krankenhäuser in Nagold und Calw betreibt, wettbewerbsrechtlichen Vorschriften entspricht. Der zentrale Vorwurf: Bei der im Dezember 2012 beschlossenen Übernahme der Verluste der Gesellschaft durch den Landkreis Calw liege ein Verstoß gegen Bestimmungen des EU-Wettbewerbsrechts vor.

Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Folgen haben: Mit seiner Praxis der Finanzierung von Krankenhäusern steht der Kreis Calw nicht alleine da. Bundesweit müssen zahlreiche kommunale Träger die Verluste ihrer Krankenhäuser übernehmen. Sollte diese Form der Finanzierung von den Gerichten als unzulässig angesehen werden, könnte dies weitreichende Folgen für die Kliniklandschaft in Deutschland nach sich ziehen.

Im Kern geht es in der Klage um die Frage, ob die Landkreise beim Ausgleich der Verluste der Krankenhäuser Beihilfen leisten, die zuvor in einem Verfahren bei der Europäischen Kommission angemeldet werden müssen. Der Landkreis geht nach einer ersten juristischen Einschätzung davon aus, dass ein solches sogenanntes Notifizierungsverfahren nicht notwendig ist. Ein Wettbewerbsverstoß liege demnach nicht vor.

Landrat zu Gesprächen in Brüssel

Dass der Landkreis Calw nun einen solchen Musterprozess führen muss, ist für Riegger wenig erfreulich: "Das Verfahren wird uns aufgezwungen. Versuche, eine gerichtliche Auseinandersetzung im Vorfeld durch Gespräche abzuwenden, sind erfolglos geblieben. Nun werden wir uns diesem Verfahren stellen müssen." Hierzu sucht der Kreis die Unterstützung des Landkreistages und der Politik.

So nutzt der Landrat aktuell eine Arbeitsreise nach Brüssel, um vor Ort mit Vertretern des deutschen Landkreistags über die Klage zu sprechen. Auswirkungen auf den Klinikbetrieb und die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Kreis Calw werde die Klage zunächst nicht haben, erklärte er: "Wir werden keine Änderungen an der Finanzierung oder dem Betrieb unserer Krankenhäuser vornehmen. Die Menschen im Landkreis Calw können sich sicher sein, dass sie auch weiterhin die gewohnt gute medizinische Versorgung in beiden Krankenhäusern erhalten."

Die Ursachen dafür, dass viele Krankenhäuser in Baden-Württemberg Verluste schreiben, sieht er indes in der mangelnden Finanzierung durch Bund, Land und Krankenkassen. "Die Personal- und Sachkosten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, während die Erlöse stagnieren. Gleichzeitig fördern die Länder die Investitionen in Krankenhäusern nur noch unzureichend. Deshalb ist die Übernahme von Defiziten im Klinikbereich nicht unüblich und leider in vielen Landkreisen notwendig."

Die Praxis der Klinikfinanzierung im Kreis Calw entspreche der vieler anderer Landkreise in Deutschland. Insofern kann der Landrat nicht nachvollziehen, weshalb sich ausgerechnet der Kreis Calw nun mit einer Klage konfrontiert sieht: "Wir haben in der Vergangenheit unsere Hausaufgaben gemacht."

So habe der Kreistag 2008 einen Betrauungsakt beschlossen, der den Sicherstellungsauftrag der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen regelt. "Diese Beauftragung hat bis zum 31. Januar 2014 Bestandsschutz und entspricht nach allgemeiner Auffassung den derzeitigen europäischen Wettbewerbsregeln", so der Landrat.