Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat ein „Stufenmodell für eine gerechte und nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)“ vorgelegt.
In der kommenden Legislaturperiode soll die Finanzierung der GKV den steigenden, durch den demografischen und technologischen Wandel bedingten Herausforderungen angepasst werden. Es gilt, strukturelle Defizite und Kopfpauschalen zu verhindern. Dazu schlägt der DGB vor, die Bemessungsgrundlagen schrittweise zu verbreitern, um so das Beitragsaufkommen der GKV zu erhöhen und gleichzeitig den Beitragssatz auf 15,2 Prozent senken zu können. Dabei sollen die seit dem Jahr 2005 ungleichen Beiträge von Arbeitgebern (heute 7,3 Prozent) und Versicherten (8,2 Prozent) schrittweise angeglichen werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden so um 0,6 Prozentpunkte entlastet. Durch die breiteren Bemessungsgrundlagen ergibt sich in den nächsten vier Jahren ein Beitragsaufkommen, das bei Beibehaltung der bisherigen Finanzierungsregeln einem Beitragssatz von 16,3 Prozent entsprechen würde.
Zur Vorstellung des Finanzierungskonzepts für die gesetzliche Krankenversicherung sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Freitag in Berlin:
„Die Finanzierungsgrundlagen müssen nach der Bundestagswahl solide und solidarisch reformiert werden, weil die Krankenversicherung ein strukturelles Defizit aufweist und die derzeitigen Überschüsse schon bald wie Schnee in der Sonne wegschmelzen. Wir wollen gleichzeitig Gerechtigkeitslücken schließen und die Belastungen für die große Mehrheit der Versicherten senken.
Mit dem DGB-Stufenmodell für die GKV kann der Beitragssatz in den nächsten vier Jahren von 15,5 auf 15,2 Prozent gesenkt werden. Dabei werden die Beiträge von Arbeitgebern und Versicherten paritätisch auf je 7,6 Prozent angeglichen. Der Arbeitnehmer-Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten wird gestrichen, jede Form von Kopfpauschalen, wie einkommensunabhängige Zusatzbeiträge, wird abgeschafft. Das DGB-Stufenmodell sorgt so für eine Entlastung der breiten Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und schafft gleichzeitig neue Finanzierungsspielräume.
Dazu soll die Beitragsbemessungsgrenze in jährlichen Schritten bis zur Höhe der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben werden. Gleichzeitig soll der Steuerzuschuss verstetigt und verschreibungspflichtige Arznei- und Heilmittel genauso wie andere lebensnotwendige Bedarfe mit einem reduzierten Umsatzsteuersatz besteuert werden. Dadurch erhöht sich das verfügbare Finanzvolumen insgesamt auf ungerechnet 16,3 Prozentpunkte, obwohl die Beiträge auf Arbeitseinkommen sinken. So kann eine nachhaltig solide und solidarische Finanzierung gesichert werden.“
Eckpunkte des DGB-Stufenmodells 2013 bis 2017 für die GKV:
Beitragssatz und Beitragsaufkommen 2013 bis 2017 nach DGB-Stufenmodell:
Jahr | Beitragssatz in Prozent | Beitrag Versicherte | Beitrag Arbeitgeber | Erhöhung der Beitrags- bemessungsgrenze* |
Verstetigung des Steuerzuschusses | Finanzaufkommen in Beitragssatzpunkten (umgerechnet Status Quo) |
aktuell | 15,5 | 8,2 | 7,3 | 15,5 | ||
2014 | 15,4 | 7,9 | 7,5 | + 0,2 | + 0,6 | 16,2 |
2015 | 15,4 | 7,7 | 7,7 | + 0,3 | + 0,6 | 16,3 |
2016 | 15,2 | 7,6 | 7,6 | + 0,4 | + 0,6 | 16,2 |
2017 | 15,2 | 7,6 | 7,6 | + 0,5 | + 0,6 | 16,3 |
* Schrittweise Erhöhung bis zur Höhe der gesetzlichen Rentenversicherung (5.800 Euro)
DGB
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