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Ermittlungen gegen Klinik nach Tod eines Babys

Nach dem Tod eines Babys in einer Bielefelder Klinik vor zwei Jahren ermittelte die Staatsanwaltschaft nicht gegen Verantwortliche des Krankenhauses. Nach der Verurteilung eines jungen Mediziners am Mittwoch ermittelt die Staatsanwaltschaft nun doch gegen die Klinik Nach dem Tod eines Babys in einer Bielefelder Klinik vor zwei Jahren ermittelte die Staatsanwaltschaft nicht gegen Verantwortliche des Krankenhauses. Nach der Verurteilung eines jungen Mediziners am Mittwoch ermittelt die Staatsanwaltschaft nun doch gegen die Klinik
Nach dem Tod eines Babys in einer Bielefelder Klinik vor zwei Jahren ermittelte die Staatsanwaltschaft nicht gegen Verantwortliche des Krankenhauses. Nach der Verurteilung eines ju...ngen Mediziners am Mittwoch ermittelt die Staatsanwaltschaft nun doch gegen die Klinik
Quelle: dpa/ok axs
Nach dem Tod eines Babys vor zwei Jahren in einem Bielefelder Krankenhaus wurde nicht gegen Klinikverantwortliche ermittelt. Jetzt prüfen die Ermittler doch, ob dort Fehler gemacht wurden.

Nach dem Tod eines Babys in Bielefeld und der Verurteilung eines früheren Medizinstudenten ermittelt die Staatsanwaltschaft nun auch gegen das Krankenhaus. Unmittelbar nach dem Urteil vom Mittwoch sei ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des Evangelischen Krankenhauses Bielefeld eingeleitet worden, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Dabei solle geprüft werden, ob es ein Fehlverhalten gegeben habe.

Das Landgericht hatte den Mediziner im Berufungsverfahren erneut der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen, weil er 2011 einem Baby ein Antibiotikum versehentlich nicht oral, sondern intravenös verabreicht hatte. Der zehn Monate alte Junge starb.

Zugleich stellte das Gericht aber fest, dass es offenbar Organisationsprobleme in der Klinik gegeben habe. So seien das Problem der Verwechslung von Spritzen damals schon bekannt und unverwechselbare Exemplare bereits auf dem Markt gewesen. Dennoch habe die Klinik diese Spritzen auf der Kinderkrebsstation erst am Tag nach dem Vorfall eingeführt.

Der ärztliche Direktor des Krankenhauses, Martin Driessen, hatte unmittelbar nach dem Urteil eingeräumt, dass das Unglück nicht geschehen wäre, wenn es diese Spritzen auf der Station damals schon gegeben hätte. Er sehe aber kein Organisationsversagen, sagte er.

Ärztekammer sieht Versäumnisse der Klinik

Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Theodor Windhorst, sieht durchaus Versäumnisse der Klinik, in der Medizinstudenten ihr Praktisches Jahr ableisten. „Wenn ich Lehrkrankenhaus bin, alle drei, vier Monate neue Studenten bekomme, dann muss ich ein System aufbauen, um für die Sicherheit der Patienten zu sorgen.“

Dazu würden solche unverwechselbaren Spritzen beitragen. Einen Tag nach dem Unglück seien sie auch auf dieser Station eingeführt worden. „Das zeigt, dass es da eine Sicherheitslücke gegeben hat.“

Das Urteil habe außerdem weitreichende Folgen für die Ausbildung, sagte Windhorst. „Leider haben die Richter zunächst mehr Verunsicherung als Klärung geschaffen. Denn junge Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung fragen sich, was sie in Zukunft tun dürfen und was nicht.“

Medizinstudenten sind keine billigen Arbeitskräfte

Er ermutigte die Medizinstudenten im Praktischen Jahr (PJ), sich nicht als billige Arbeitskräfte für Routinearbeiten missbrauchen zu lassen. „Wir müssen den jungen Leuten jetzt wieder Sicherheit geben.“

Allerorts herrsche zwar Ärztemangel. „Aber: Als akademisches Krankenhaus muss ich genug Personal vorhalten, um die Studenten im PJ anzuleiten. Und wenn es der Chef selber macht.“

Windhorst räumte ein, dass der verurteilte Mediziner einen Teil der Verantwortung für den Tod des Kindes trage. „Wenn ein Arzt in Ausbildung etwas tut, muss er wissen, dass er das Richtige tut.“

dpa/bar

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