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Graubünden Bündner Regierung bestimmt, was eine Operation kosten darf

Weil sich Spitäler und Versicherer nicht einigen konnten, bestimmte die Bündner Regierung die Basistarife für stationäre Behandlungen von Patienten selber.

Den Blinddarm operieren, ein gebrochenes Bein richten, eine Vene öffnen: Die Kosten dafür werden seit 2012 über die Fallpauschale abgerechnet. Weil sich Spitäler und Versicherungen nicht auf deren Höhe einigen konnten, hat nun die Bündner Regierung ein Machtwort gesprochen.

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Bündner Regierung gibt den Tarif durch (11.09.2013)
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Tiefere Basistarife

Der Basistarif (Baserate) für dutzende Spitäler in Graubünden beträgt 9754 Franken für Patienten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Auf 11'300 Franken beläuft sie sich für Leistungen des Kantonsspitals in der hochspezialisierten Medizin.

Die Basistarife werden herangezogen zur Kostenberechnung für medizinische Behandlungen in den Spitälern. Sie werden multipliziert mit dem Kostengewicht, das einem konkreten Behandlungsfall zugewiesen wurde. So sollen vergleichbare Operationen schweizweit gleichviel kosten.

Spitäler müssen Millionen zurückzahlen

Die Spitäler arbeiten bislang mit provisorischen Baserates, die nicht sehr stark von den definitiven abweichen, aber leicht höher sind. Da die Spitäler seit Beginn 2012 höhere Basistarife verrechnet haben, müssten sie 3,5 Millionen Franken an Kanton und Krankenkassen zurückzahlen.

Doch die von der Regierung bestimmten Tarife sind noch nicht rechtskräftig und können mit einer Beschwerde an des Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Die Basistarife wurden rückwirkend auf den 1. Januar 2012

festgelegt, wie Gesundheitsdirektor Christian Rathgeb erklärte.

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