Aargau
Spitalliste: Rechtswidrige Planung löst Unbehagen aus

Das Departement von Gesundheitsdirektorin Susanne Hochuli beteuert, mit einem Urteil des Bundesver-waltungsgerichts werde die Aargauer Spitalliste nicht grundsätzlich infrage gestellt. Manche Grossräte wollen das nicht so recht glauben.

Urs Moser
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Kantonsspital Baden: Wehrte sich erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Entzug des Leistungsauftrags in verschiedenen Disziplinen.

Kantonsspital Baden: Wehrte sich erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Entzug des Leistungsauftrags in verschiedenen Disziplinen.

Walter Schwager

Das Kantonsspital Baden hat sich vor Bundesverwaltungsgericht erfolgreich dagegen gewehrt, dass ihm der Leistungsauftrag für verschiedene Disziplinen gestrichen werden sollte (az vom 31. August). Weitere Beschwerden gegen die Spitalliste sind hängig, etwa von der Hirslanden Klinik Aarau oder vom Kreisspital Muri.

Wörtlich heisst es im Urteil (das endgültig ist, der Entscheid kann nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden): «Damit ist die gesamte Versorgungsplanung, welche Grundlage für die Spitalliste bildet, bundesrechtswidrig erfolgt.» Der Grund ist eine fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung der umstrittenen Spitalangebote.

Skeptische Grossräte

Nachdem die az das Urteil publik gemacht hatte, verwahrte sich das Departement Gesundheit und Soziales gegen den Eindruck, die ganze Spitalliste sei ungültig. Sie sei «einzig in Bezug auf die vom Bundesverwaltungsgericht beurteilten Leistungen zu überarbeiten», hielt es fest.

Das vermag allerdings manche Gesundheitspolitiker nicht zu beruhigen. Zusammen mit FDP-Kollegin Martina Sigg und CVP-Vertreterin Theres Lepori wird SVP-Grossrat Clemens Hochreuter in Sachen Spitalliste vorstellig.

Auch wenn man sich formaljuristisch auf den Standpunkt stellen könne, es seien nur die Verfügungen für die klagenden Häuser betroffen, habe das Urteil doch für alle Spitäler und Versicherer gravierende Folgen, heisst es in einer Interpellation, die nächsten Dienstag eingereicht wird.

Die Interpellanten fragen sich zum Beispiel, wie sich der Regierungsrat angesichts einer rechtswidrigen Grundlage für die Spitalliste verhalten würde, wenn nun ein bisher nicht beschwerdeführender Leistungserbringer die Aufhebung der Spitalliste oder die Zulassung eines Angebots verlangt, das bis anhin nicht auf der Liste war.

Ganze Planung von vorn?

Letzteres ist bei der Beschwerde des Kantonsspitals Baden der Fall: Es will neu Wirbelsäulenchirurgie anbieten. Zumindest in diesem Punkt wird man es kaum einfach beim Status quo vor dem Spitallistenentscheid belassen können und die Eingabe neu prüfen müssen.

Für Clemens Hochreuter müsste der Kanton aber am ehesten die gesamte Spitalliste aufheben und «wie vom Bundesverwaltungsgericht verlangt neu planen», wie er schreibt. Der Regierungsrat wird ihm nun darlegen müssen, wie er es begründet, «eine offensichtlich bundesrechtswidrige Planung in Kraft zu lassen».