Solothurner Spitäler
576 000 Franken Salär für Chefärzte - neuer Spitalchef bekommt einen Sonderlohn

Bei den Solothurner Spitälern beträgt das Verhältnis zwischen tiefstem und höchsten Lohn 1:12,3. Grund sind die Spitzenlöhne der Kaderärzte. Die Regierung genehmigte für den neuen Chef einen Speziallohn.

Stefan Frech
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Spitalärzte verdienen bis über eine halbe Million Franken.

Spitalärzte verdienen bis über eine halbe Million Franken.

Oliver Menge

Die Regierungsräte sind die bestverdienenden Staatsdiener. Falsch. Es sind die Chefärzte in den Solothurner Spitälern, die letztes Jahr mit bis zu 567 000 Franken (brutto) doppelt so viel verdienten wie ein Regierungsrat. Entsprechend unterschiedlich fällt auch das Verhältnis zwischen dem Lohn des Topverdieners und des schlechtestbezahlten Angestellten innerhalb der kantonalen Verwaltung und der Solothurner Spitäler AG (soH) aus: Während der am wenigsten gut bezahlte Verwaltungsangestellte 7-mal weniger als ein Regierungsrat und 6-mal weniger als ein Hauptabteilungsleiter erhält (siehe dazu Kästen rechts), muss in der soH ein ungelernter, junger Mitarbeiter mit einem 12,3-mal tieferen Lohn auskommen als der bestbezahlte Kaderarzt.

So viel verdient ein Regierungsrat

Ein Solothurner Regierungsrat erhält zurzeit einen Grundlohn von 265 611 Franken. Hinzu kommt eine Spesenpauschale von 10 000 Franken. Der Landammann wird zusätzlich mit 5000 Franken entschädigt. Ebenfalls behalten darf ein Regierungsrat die Spesen und Sitzungsgelder, wenn er in einem Aufsichtsgremium von privaten oder öffentlichen Unternehmungen sitzt. Seit der «Affäre Christian Wanner» sind die Sitzungsgelder auf 700 Franken pro Sitzung beschränkt. Regierungsrat Peter Gomm durfte 2012 Spesen und Sitzungsgelder von rund 5500 Franken behalten. Rechnet man damit, dass er 2014, in seinem Landammannjahr, ungefähr gleich viel erhält, dann wird Gomm mit rund 286 000 Franken der bestverdienende Regierungsrat sein. (sff)

Das bedeutet: Sagt das Schweizer Stimmvolk am 24. November Ja zur 1:12-Initiative der Jungsozialisten, würde die soH als Aktiengesellschaft die Initiative nicht erfüllen. Dann wäre der Kanton als Alleinaktionär gefordert und müsste die Maximallöhne nach unten oder die Minimallöhne nach oben anpassen.

Hohe Zusatzeinkünfte für Chefärzte

Noch sind die Kaderärzte – also die Chefärzte und leitenden Ärzte – in den Lohnklassen 29 bis 31 eingereiht. Die Spitzenverdiener unter ihnen erhalten nebst dem Grundlohn von 224 965 Franken einen jährlichen Leistungsbonus (Lebo) von maximal 10 Prozent. Was aber wirklich «einschenkt» sind die Zusatzeinkommen aus privatärztlicher Tätigkeit: wenn also ein Kaderarzt zusatzversicherte stationäre Patienten oder in seiner am Spital geführten Privatpraxis private Patienten ambulant behandelt.

Für die Leistungen des Spitals (es stellt Personal und Räume zur Verfügung und übernimmt das Rechnungswesen) überlässt der Kaderarzt dem Spital 40 Prozent seiner privatärztlichen Honorareinnahmen. Gemäss Staatspersonalgesetz könnte der Regierungsrat diese Abgabe auf bis zu 85 Prozent erhöhen. Dank der Zusatzeinkommen verdienen alle bei der soH angestellten 26 Chefärzte und ein Grossteil der leitenden Ärzte mehr als 224 965 Franken, wie Oliver Schneider, Sekretär des soH-Verwaltungsrats, auf Anfrage mitteilt. Der höchste ausbezahlte Lohn für einen Kaderarzt belief sich letztes Jahr auf 567 000 Franken. Zum Vergleich: Gesamtschweizerisch verdienten Chefärzte 2010 im Mittel 419 000 Franken, leitende Ärzte 293 000 Franken.

Lohnverhältnis 1:5 in den kantonalen Anstalten

Wie steht es mit dem Verhältnis von höchstem und tiefstem Lohn bei den selbstständigen kantonalen Anstalten? Das bleibt weitgehend im Dunkeln. Trotz mehrmaligem Nachhaken wollten Personalamt und Regierungsrat die Cheflöhne bei Pensionskasse, Gebäudeversicherung, Ausgleichskasse, IV-Stelle und Stiftungsaufsicht nicht bekannt geben. «Aus datenschutzrechtlichen Gründen», erklärt Urs Hammel, Chef des kantonalen Personalamts. Die Funktionen der Anstaltsleiter seien in der GAV-Lohntabelle nicht explizit genannt. Immerhin lässt sich Hammel entlocken, dass die Anstaltschefs in die Lohnklassen 23 bis 28 eingereiht sind. Auch die Tiefstlöhne in den jeweiligen Institutionen gibt er bekannt. Nimmt man also an, dass die Anstaltschefs gemäss der höchsten Erfahrungsstufe entlöhnt werden und einen Leistungsbonus von maximal 10 Prozent beziehen, dann liegt das Lohnverhältnis in allen kantonalen Anstalten zusammengezählt (ohne Spitäler AG) «im schlechtesten Fall» bei 1 zu 4,9. (sff)

Die soH hat bei der Festlegung der Löhne grosse Freiheiten: So kann sie autonom die Erfahrungsstufen oder auch eine Marktwertzulage von höchstens 10 Prozent festlegen. Mit diesem Zuschlag werden besonders qualifizierte Mitarbeitende gewonnen oder bei der Stange gehalten. Derzeit beziehen weniger als zehn soH-Mitarbeitende eine solche Zulage im Umfang von «wenigen bis maximal 10 Prozent», erklärt Schneider.

CEO: Mehr Lohn als Regierungsrat

Dem neuen CEO der Spitäler AG wollte der Verwaltungsrat einen weit höheren Marktlohnzuschlag gewähren und gelangte deshalb während des Auswahlverfahrens im Frühjahr 2013 an den Regierungsrat. Mit Erfolg: Im November 2013 tritt Martin Häusermann sein Amt als neuer CEO der soH an – und er wird massiv mehr verdienen als sein Vorgänger Kurt Altermatt, wie Recherchen dieser Zeitung ergeben. Altermatt erhielt seit seiner Anstellung 2005 stets einen Grundlohn von 224 965 Franken. Hinzu kam der Lebo. Der neue CEO hingegen bezieht zusätzlich eine ausserordentlich hohe Marktwertzulage von 95 600 Franken. Falls sich Häusermann besonders anstrengt, erhält er 2014 noch einen Lebo von maximal 10 Prozent, womit er total 343 061 Franken verdienen könnte.

Damit wird der neue Spitälerchef bedeutend höher entschädigt als ein Regierungsrat. Es war aber die Gesamtregierung (noch in alter Zusammensetzung), die für den neuen CEO eine Marktzulage von 42,5 Prozent bewilligt hat. Gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) dürfte die Regierung höchstens 20 Prozent gewähren. Laut der Sekretärin des Finanzdepartements, Heidi Pauli, beruft sich der Regierungsrat jedoch auf einen Passus in der Personalrechtsverordnung. Dort heisst es, dass die Regierung für den CEO der Spitäler AG, den ärztlichen Direktor sowie die Chefärzte und leitenden Ärzte spezielle Anstellungsbedingungen beschliessen kann, die vom GAV abweichen. Diese Sonderbehandlung der Kaderärzte existiert seit vielen Jahren, die Spitaldirektoren hingegen kommen erst seit 2011 in diesen Genuss.

In der Verwaltung lohnt sich der Leistungsbonus

Den höchsten Lohn in der Verwaltung beziehen an sich der Staatsschreiber und die zehn Oberrichter. Sie sind in der Lohnklasse 31 und der höchsten Erfahrungsstufe eingereiht und verdienen 224 965 Franken. Wie die Regierungsräte und die Lehrer erhalten sie jedoch keinen Leistungsbonus (Lebo). Für alle anderen Staatsangestellten gibt es einen Lebo von maximal
5 bzw. 10 Prozent (ab Lohnklasse 24). Das heisst: Ein Hauptabteilungsleiter, der in Lohnklasse 30 eingereiht ist, kann dank Lebo mit 246 466 Franken mehr verdienen als ein Oberrichter. Ebenfalls erwähnenswert: Drei besonders qualifizierte Verwaltungsangestellte erhalten zurzeit eine Marktwertzulage von maximal 20 Prozent. Sie befinden sich in den Lohnklassen 18, 19 und 25. (sff)

Regierung: Gab es Widerstand?

Weshalb hat der Regierungsrat in Abweichung des GAV der 43-Prozent-Zulage zugestimmt? «Es wurde durch eine externe Firma eine Marktanalyse durchgeführt», teilt Pauli im Namen der Regierungsräte Peter Gomm (Spitäler) und Roland Heim (Finanzen) mit. «Diese kam zum Ergebnis, dass die Zulage im Vergleich mit andern öffentlichen Spitälern vergleichbarer Grösse den Marktgegebenheiten entspricht.»

Auf die Frage, ob der Regierungsrat die von der soH gewünschte, ausserordentlich hohe Marktwertzulage sofort akzeptiert hat, gibt die Regierung nur ausweichend Antwort. Dem Vernehmen nach soll die soH mit einer noch höheren Forderung an den Regierungsrat gelangt sein. Das würde auch begründen, weshalb das Personalamt eine Marktbeobachtungsstudie angeregt hat. Schliesslich wollte diese Zeitung vom Regierungsrat wissen, ob nun mit dieser einmalig hohen Marktzulage nicht Tür und Tor für weitere Begehrlichkeiten seitens des Staatspersonals zu rechnen sei – «Nein», lautet die lapidare Antwort.