Auch nach dem Kreistagsbeschluss geht die Diskussion um das Horber Krankenhaus weiter. Foto: Hopp

Kronenbitter erhebt massive Vorwürfe gegen Kreisverwaltung. 13 Millionen für Erweiterung eine "Fehlinvestition".

Horb - Der Kreistagssitzungs-Tagesordnungspunkt "Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt – Konzept der KLF für den Standort Horb" suggeriert ein Konzept fürs Krankenhaus Horb. In Wirklichkeit geht es aber um die Schließung des Krankenhausstandortes. Diese Meinung vertritt Wolfgang Kronenbitter.

Wegen des Markterkundungsverfahren war eine "vorläufige" Schließung des Hospitals beschlossen worden. Dass sich der Kreistag nun für ein Betriebskonzept entschieden hat (wir berichteten), ist für Kronenbitter ein Beschluss mit großer Tragweite.

Er erinnert an die Diskussionen der vergangenen Jahre. Kronenbitter: "Als einziger Grund für die Schließung des Horber Krankenhauses wurden und werden wirtschaftliche, also finanzielle Gründe genannt." Noch im Februar 2011 hatte der Kreistag mit sehr großer Mehrheit einen akutstationären Bereich Horb mit einer inneren Medizin und Betten für Kurzliegerpatienten beschlossen.

Freie-Wähler-Kreisrat Kronenbitter zitiert aus der beschlossenen Sitzungsvorlage: "An beiden Standorten, Freudenstadt und Horb, investiert der Landkreis erhebliche Summen, um die Krankenhäuser für die Zukunft zu rüsten und den Bürgern des Gesamtlandkreises eine gute medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu sichern. Dies wird zukünftige Haushalte erheblich belasten."

Die wirtschaftliche und finanzielle Situation sei deshalb vorhersehbar gewesen. In diesem Wissen habe der Kreistag zur Sicherung des Krankenhausstandortes in Horb eine Sanierung und Erweiterung beschlossen, welche Baukosten von 13 Millionen Euro verursacht.

"Dies kann nicht im Interesse der KLF sein"

Kronenbitter: "Für mich ist es grotesk und für den Bürger und insbesondere den Steuerzahler nicht vermittelbar, wenn wir für die Sicherung des Krankenhausstandortes Investitionen von 13 Millionen Euro tätigen und dann, bevor die beschlossene Konzeption umgesetzt wird, das Krankenhaus im Jahr 2013 schließen."

Der aktuelle Beschluss zum Leistungsspektrum am Horber Krankenhaus beinhaltet keine Krankenhausleistungen mehr. "Dies ist die Konsequenz auf den Verzicht auf die im Februar 2011 beschlossene Konzeption mit einer Fachabteilung innere Medizin. Damit ist die unterste Versorgungsstufe, eine Grundversorgung, am Standort Horb nicht mehr gegeben", so Kronenbitter weiter. "Ich habe bereits bei der Diskussion vor einem Jahr auf die Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung hingewiesen, dass ohne Krankenhausstandort auch die ambulante Notfallpraxis in Horb, die von niedergelassenen Horber Ärzten jahrelang mustergültig betrieben wird, gefährdet ist. Dies hat sich nun leider bestätigt." Das Aus für die ambulante Notfallversorgung in Horb ist für Kronenbitter "unerträglich und nicht akzeptabel". Die Bürger des Ostkreises werden dabei auf das privatisierte Krankenhaus in Oberndorf und an das in Frage stehende Krankenhaus Nagold und somit andere Landkreise (Calw und Rottweil) verwiesen. Kronenbitter: "Dies kann nicht im Interesse der KLF sein. Ganz im Gegenteil, das wird der KLF, das heißt dem Standort Freudenstadt, schaden."

Das Kreistagsmitglied erinnert außerdem daran, dass die 24-Stunden-Notfallversorgung als separater Punkt im Kreistag am 28. Januar 2011 beschlossen wurde. Begründet wurde dies in der Sitzungsvorlage wie folgt: "Damit soll deutlich werden, dass am Krankenhaus Horb 365 Tage im Jahr rund um die Uhr eine Anlaufstelle für die Bevölkerung subsidiär zur kassenärztlichen Notfallversorgung vorhanden sein wird."

Kronenbitter: "Dieser noch gültige Beschluss des Kreistages, dass nachrangig zur kassenärztlichen Notfallversorgung am Standort Horb eine Anlaufstelle an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr vorhanden sein wird, ist im Vorschlag der KLF leider nicht berücksichtigt."

Dies bedeute, dass selbst diese beschlossene nachrangige Notfallversorgung und damit ein Minimum an ärztlicher Versorgung rund um die Uhr für den Ostkreis nicht mehr gegeben sei. "Dies wird auch zur Folge haben, dass sich die stationäre Versorgung noch mehr auf die angrenzenden Landkreise verlagern wird und damit die Gefahr besteht, dass ein Patientenpotential von 35 000 Einwohner für die KLF größtenteils wohl verloren geht."

Kronenbitter zieht das am 21. Mai 2012 beschlossene Leitbild des Landkreises Freudenstadt heran, in dem es zur Gesundheitsversorgung heißt: "Als Krankenhausträger steht der Landkreis zu beiden Häusern der KLF GmbH in Freudenstadt und Horb im Rahmen der gefassten Kreistagsbeschlüsse. Beide Krankenhäuser stehen für eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausdienstleistungen. Die Geschäftsführung der KLF GmbH wird Maßnahmen ergreifen, um ärztliche und pflegerische Fachkräfte früh an unsere Häuser zu binden."

Diese vom Kreistag geforderte wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausdienstleistungen ist für viele Kreisbewohner nicht mehr gegeben, argumentiert Kronenbitter. "Dies am Beispiel meines Wohnortes Empfingen. Wir sind der östlichste Zipfel des Landkreises mit einer Entfernung von über 34 Kilometer und einer Fahrtzeit von zirka 45 Minuten. Der Landkreis wird bei der beschlossenen Konzeption seiner Verpflichtung einer wohnortnahen Versorgung der Gesamtbevölkerung nicht gerecht. Diese Auffassung vertrete ich als Bewohner des östlichen Landkreises und als Vertreter der Bürger in diesem Bereich und nicht in einer anderen Funktion oder Tätigkeit."

Kronenbitters Fazit: Der Beschluss wird einer bedarfsgerechten, medizinischen Krankenhausversorgung für die Gesamtbevölkerung, nicht gerecht, und der Bevölkerung im Ostkreis wird selbst ein Minimum an medizinischer Versorgung mit einer Anlaufstelle für eine Akut- und Erstversorgung Teilen der Bevölkerung des Landkreises vorenthalten.

Und: "Die getätigten Investitionen für den Krankenhausstandort Horb von 13 Millionen Euro stellen eine gravierende Fehlinvestition dar."