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14.10.2013

Gesetzliche Krankenversicherung§ 24b SGB V(Gesetz)Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation

Gemäß § 24 b SGBV Abs. 4 übernimmt bei vollstationärer Vornahme des Abbruchs die Krankenkasse nicht die mittleren Kosten der Leistungen nach Abs. 4 S. 1 und 2 für den Tag, an dem der Abbruch vorgenommen wird. Das DRG-Institut ermittelt die Kosten gesondert und veröffentlicht das Ergebnis jährlich in Zusammenhang mit dem Entgeltsystem nach § 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Die mittleren Kosten für einen stationären Schwangerschaftsabbruch an einem Pflegetag betragen 551,63 €.


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