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Auch Bündner Spital-Zahlen werden zum Gerichtsfall

Im September hat die Bündner Regierung die Basistarife für die Spitäler festgelegt. Die Krankenkassen ziehen den Entscheid nun ans Bundesverwaltungsgericht weiter.

Südostschweiz
11.10.13 - 02:00 Uhr

christian buxhofer

Wie viel ein Spital für einen bestimmten Fall in Rechnung stellen darf, bleibt vorderhand unklar. Es gelten weiterhin die provisorisch festgesetzten Tarife. Nachdem Verhandlungen der Spitäler mit den Krankenversicherern scheiterten, hat die Bündner Regierung zwar im September die dafür erforderliche Baserate (Fallpauschale) selbst festgelegt, doch dieser Entscheid wird nun angefochten.

Viele offene Fragen

«Wir möchten Klarheit», begründete gestern Stefan Schena, Verwaltungsratspräsident der Tarifsuisse AG, in der die meisten Krankenversicherer zusammengeschlossen sind, den Gang vor das Bundesverwaltungsgericht. Es gebe viele offene Fragen zum Regierungsbeschluss, diese müssten jetzt beantwortet werden, sonst gebe es auch in den kommenden Jahren ständig Auseinandersetzungen. Es gehe auch darum, die Prämienzahler «bestmöglich und treuhänderisch» zu vertreten, sagte Schena, der auch CEO der ÖKK ist, weiter.

Auch das Kantonsspital Graubünden, das sich eine höhere Baserate erhofft hatte, prüfte einen Weiterzug des Regierungsentscheids. Da die Regierung aber für das Kantonsspital eine innovative Lösung gefunden habe, werde darauf verzichtet, sagte Spitaldirektor Arnold Bachmann gegenüber dem «Bündner Tagblatt». Einige Spitäler haben mit einzelnen Krankenversicherern Tarifverträge abgeschlossen. Diese bleiben weiterhin gültig. Die Baserate der Regierung kommt nur dort zum Zug, wo keine Einigung erzielt worden ist. Auch in anderen Kantonen müssen in vielen Fällen die Richter über die Höhe der Fallpauschale entscheiden. Schweizweit konnten aber rund 60 Prozent Verträge abgeschlossen werden.

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