Große Koalition plant Reform NRW-Kliniken erhalten nur wenig Geld für Behandlungen

Berlin · Für die Behandlung von Herzinfarkten, die Operation von Hüftgelenken und Blinddarmentfernungen erhalten die Kliniken in Nordrhein-Westfalen weniger Geld als die meisten anderen Häuser in Deutschland. Bei den so genannten Landesbasisfallwerten, die Grundlage für die Vergütung der Kliniken sind, rangiert NRW weit hinten. Nur die Kliniken in Schleswig-Holstein werden noch schlechter bezahlt.

Zwischen der Vergütung der bestbezahlten Kliniken, die in Rheinland-Pfalz liegen, und dem unteren Ende besteht ein Unterschied von knapp acht Prozent, wie aus einem Gutachten des Wirtschaftsforschungsinstituts RWI hervorgeht, das unserer Redaktion vorliegt.

Seit 2003 werden Krankenhäuser in Deutschland nach Fallpauschalen bezahlt. Das heißt, je nach Schwere der Erkrankung erhalten die Kliniken für jeden Patienten einen festen Preis. In der Praxis hat dies dazu geführt, dass die Krankenhäuser ihre Patienten immer früher entlassen, weil sie nicht mehr nach Liegezeiten finanziert werden. Blieb ein Patient 1992 noch rund zwei Wochen in der Klinik, sind es heute noch rund acht Tage. Seit Einführung des Fallpauschalen-Systems gibt es in den Ländern unterschiedliche Grundlagen, wie die Pauschalen berechnet werden.

Die Vergütungsunterschiede waren früher noch größer. So lag die Spreizung zwischen den am besten entlohnten Kliniken und den Verlierern im Jahr 2005 noch bei mehr als 17 Prozent. Um die Preisunterschiede grundsätzlich zu untersuchen, hatte der scheidende Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) das neue Gutachten noch in Auftrag gegeben.

Bund-Länder-Gruppe soll Eckpunkte erarbeiten

Aus Sicht der Wissenschaftler ist die ungleiche Bezahlung nicht mehr zu rechtfertigen. Die Unterschiede seien zu einem großen Teil "auf historisch vorhandene — jedoch ökonomisch nicht begründbare — Unterschiede zurückzuführen", wie es in dem Gutachten heißt. Die Wissenschaftler empfehlen, bei der Krankenhausfinanzierung ein einheitliches Vergütungsniveau in Deutschland anzustreben, das auf dem Prinzip beruht "gleicher Preis für gleiche Leistung".

Aus Sicht der Wissenschaftler sollten neben den Grundvergütungen für die Kliniken auch die Investitionen in die Krankenhäuser auf ein einheitliches Niveau gebracht werden. Denn teilweise finanzieren die Krankenhäuser Investitionen aus den Fallpauschalen. Eigentlich sind aber die Bundesländer dafür zuständig, den Krankenhäusern die Mittel für Investitionen bereit zu stellen.

Daher empfehlen die Wissenschaftler, die Vergütung der Kliniken im Rahmen einer Krankenhausfinanzreform zu vereinheitlichen. Union und SPD planen dem Koalitionsvertrag zufolge eine Krankenhausreform, in der die Kliniken stärker nach der Qualität ihrer Behandlungen entlohnt werden sollen.

Sie wollen auch die unterschiedliche Vergütung aufheben. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll dazu Eckpunkte erarbeiten. "Eine gesetzliche Regelung zur Umsetzung der Eckpunkte soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten", heißt es im Koalitionsvertrag.

(qua)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort