Fallpauschalen
Der Streit um die Zürcher Spitaltarife spitzt sich zu

Die Zürcher Gesundheitsdirektion weist Empfehlungen des Preisüberwachers zu den Fallpauschalen-Baserates zurück. Der Streit um die Spitalfinanzierung könnte vor dem Bundesverwaltungsgericht enden.

Matthias Scharrer
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Auch ein Jahr nach Einführung der Fallpauschalen ist der definitive Tarif für 2012 im Kanton Zürich noch nicht festgelegt.

Auch ein Jahr nach Einführung der Fallpauschalen ist der definitive Tarif für 2012 im Kanton Zürich noch nicht festgelegt.

Susi Bodmer

Der Zürcher Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger zog gestern nach dem ersten Jahr seit Einführung der Fallpauschalen zur Spitalfinanzierung eine überwiegend positive Bilanz: «Es sind keine unlösbaren Probleme aufgetaucht», so der FDP-Regierungsrat. «Die Grundversorgung funktioniert. Die Patienten werden weiterhin gleich gut behandelt.» Auch zu den befürchteten «blutigen Entlassungen» infolge der Umstellung auf Fallpauschalen sei es nicht gekommen. Bei der vom Kanton extra eingerichteten Beschwerdestelle sei keine einzige Reklamation eingegangen.

Ein zentraler Punkt ist jedoch weiterhin ungelöst: Die Festsetzung der Fallpauschalen-Basispreise, der sogenannten Baserates, fürs nun endende Jahr. Der Zürcher Regierungsrat geht dabei von deutlich höheren Ansätzen aus als der Preisüberwacher Stefan Meierhans.

Auch für andere Kantone wichtig

Wie der Konflikt ausgeht, dürfte auch für andere Kantone wichtig sein. Denn der Preisüberwacher des Bundes orientierte sich bei seinen Empfehlungen an den Kosten, die in Zürcher Spitälern ausgewiesen wurden, wie Hansjörg Lehmann, Leiter der Zürcher Gesundheitsversorgung, erklärte.

Rückblende: Eigentlich hätten sich gemäss Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) die Spitäler und Versicherer über die Tarife einigen sollen. Nachdem dies scheiterte, setzte der Regierungsrat provisorische Arbeitstarife fest, nach denen seither abgerechnet wird. Voraussichtlich im kommenden Februar werde die Zürcher Regierung die definitiven stationären Tarife 2012 festsetzen, die bis auf Weiteres gelten sollen, wie Heiniger erklärte.

Er stellte klar, dass der Regierungsrat dabei an seinen Preisvorstellungen festhalten werde. Für Nicht-Universitätsspitäler ergäbe dies eine Baserate von 9460 Franken, aus der die Fallpauschalen je nach Fallschwere zu berechnen wären. Fürs Universitätsspital Zürich läge der Tarif bei 11 300 Franken, fürs Kinderspital Zürich bei 12 800 Franken.

Zum Vergleich: Der Preisüberwacher empfiehlt für Nicht-Universitätsspitäler 8974 Franken, fürs Unispital und fürs Kinderspital 9674 Franken. Die Zahlen lassen sich gemäss Heiniger und Lehmann wie folgt herleiten: Bei den Nicht-Universitätsspitälern orientierte sich der Regierungsrat am 40. Perzentil. Das heisst, die Fallkosten bei 40 Prozent aller Patienten lagen unter diesem Wert, der den durchschnittlichen Fallkosten in der Schulthess-Klinik entsprach. Somit würden die Spitäler, die günstiger arbeiteten, von der Baserate profitieren.

Der Preisüberwacher hingegen gehe vom günstigsten Spital aus. «Das lässt keine Gewinne zu. Damit gibt es keinen Anreiz, günstiger zu sein», so Heiniger. Die von Meierhans empfohlenen Tarife hätten laut Lehmann Verluste für 95 Prozent der Spitäler zur Folge.

Laut Lehmann hält ein Drittel der Versicherer die vom Kanton Zürich geplanten Tarife für richtig. Es sei aber denkbar, dass andere Versicherer sie vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten würden. Seitens der Spitäler sei dies kaum zu erwarten, da sie ansonsten wohl eher mit tieferen Tarifen rechnen müssten. Die Empfehlungen des Preisüberwachers seien nicht bindend, dürften aber vom Bundesverwaltungsgericht hoch gewichtet werden.