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Klinik-Bürgerbegehren: Entscheidung im Februar

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Offenbach - Die Stadtverordnetenversammlung wird voraussichtlich am 7. Februar entscheiden, ob das Bürgerbegehren gegen den Verkauf des Klinikums zulässig ist. Obwohl einige Unterschriften nicht gültig sind, haben mehr Menschen unterzeichnet als notwendig.

Das Bürgerbegehren gegen den Verkauf des städtischen Klinikums Offenbach hat genügend Unterstützer gefunden. Genau 2544 Unterzeichner seien gezählt worden, 159 mehr als notwendig, teilte die Stadt heute mit. Über die Zulässigkeit des Begehrens werde die Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich am 7. Februar entscheiden. Zunächst müsse der Magistrat noch prüfen, ob alle rechtlichen Anforderungen erfüllt seien. Frühestens 50 Tage und spätestens sechs Monate nach der Entscheidung des Stadtparlaments können die Offenbacher dann ihre Stimme abgeben.

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Die Initiative für eine kommunale Trägerschaft des Klinikums hatte Oberbürgermeister Horst Schneider (SPD) am 2. Januar fast 3300 Unterschriften überreicht. 754 Namen hätten aber gestrichen werden müssen, etwa, weil die Unterzeichner nicht mit Hauptwohnsitz in Offenbach gemeldet oder unter 18 Jahre alt waren. Ein Bürgerbegehren erfordert, dass sich mindestens drei Prozent der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl in die Unterschriftenliste eintragen.

Die Stadt Offenbach hatte - auch auf Empfehlung des Landes und der Aufsichtsbehörde - beschlossen, das defizitäre Krankenhaus an einen privaten Investor zu verkaufen. Das Bürgerbegehren war von der Piratenpartei initiiert worden. Die Begründung: Wenn der Sanierungsprozess konsequent fortgesetzt würde, sei Mitte 2015 eine schwarze Null zu erwarten.

dpa

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