Die Landesregierung sieht keine Versorgungslücke, wenn die Akut-Klinik in Horb geschlossen wird. Foto: Hopp Foto: Schwarzwälder-Bote

Keine Rückendeckung des Ministeriums für Hospital / Antwort auf Kleine Anfrage von Timm Kern

Horb (gw). FDP-Landtagsabgeordneter Timm Kern hatte eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zur Krankenhausstruktur im Landkreis Freudenstadt gestellt. Die Antworten fallen vor allem für den Standort Horb ernüchternd aus. Das Hospital erhält keine Rückendeckung vom Land.

"Sollte die Krankenhausbetriebsstelle Horb wegfallen, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass im Landkreis Freudenstadt eine Versorgungslücke entsteht", heißt es in der Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren.

Neben der Ortsnähe habe, so das Ministerium weiter, im Rahmen der flächendeckenden Versorgung die dauerhafte Sicherstellung der medizinischen Qualität und der wirtschaftlichen Leistungserbringung besondere Bedeutung. "Sie zwingt in vielen Fällen zu einer Konzentration der stationären Angebote und zwischen einzelnen Krankenhäusern abgestimmten Leistungsangeboten." Die stationäre Versorgung der in Horb behandelten Patienten könne auch am Standort Freudenstadt und in den umliegenden Krankenhäusern in Nagold, Oberndorf, Herrenberg und Tübingen im Hinblick auf das jeweils dort bestehende Versorgungsangebot sichergestellt werden.

Zur Frage, wie das Land die Entwicklung, das bisherige ambulante Angebot fortzuführen sowie den akutstationären Bereich in eine geriatrische Rehabilitation umzuwandeln, bewerte, heißt es seitens des Ministeriums: "Grundsätzlich sind solche Versorgungsangebote positiv zu bewerten." Die Sicherstellung der Versorgung mit Rehabilitationskliniken liege in der Verantwortung der Krankenkassen als Kostenträger. "Sie unterliegt nicht der Krankenhausplanung des Landes. Die Feststellung eines erhöhten Bedarfes an Behandlungsbetten in der geriatrischen Rehabilitation am Standort Horb liegt damit in der Verantwortung der Kostenträger."

Eine spätere Rückkehr zu einem Akutbetrieb in Horb schließt das Ministerium nicht aus: "Eine geplante (Wieder-) Ausweisung einer weiteren Betriebsstelle wird im Einzelfall hinsichtlich der Bedarfsnotwendigkeit geprüft."

Zur Frage der Investitionen des Landes in die Krankenhäuser des Landkreises erklärt das Ministerium: "In den letzten zehn Jahren wurden in den Krankenhausstandort Freudenstadt Gesamtinvestitionen (Einzelförderung) in Höhe von rund 28,5 Millionen Euro getätigt. In dieser Summe seien drei große Einzelmaßnahmen mit insgesamt 26 Millionen Euro enthalten, die über ein vom Ministerrat förmlich verabschiedetes Jahreskrankenhausbauprogramm gefördert worden seien. Am Krankenhausstandort Horb seien in dem vorgegebenen Zeitraum keine Einzelförderungen getätigt worden.

Das Thema eines Klinikneubaus im Landkreis Freudenstadt sei seitens des Trägers beziehungsweise des Landkreises bis zum heutigen Zeitpunkt gegenüber dem Land nicht kommuniziert worden, heißt es in der Antwort des Ministerium weiter. Eine Aussage zu einer potenziellen Neubauförderung sei deshalb nicht möglich. "Unter diesen Umständen wird auch eine fiktive Berechnung von potenziellen Rückforderungen derzeit nicht als sinnvoll angesehen. Darüber hinaus müssten für eine solche relativ aufwendige Berechnung des Landes vom Träger detaillierte Angaben gemacht werden, die erst nach fester Beschlusslage für einen Neubau möglich sind.