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Betrug in der Charité? Die Ermittlungen laufen.

© dpa

Ermittlungen gegen zehn Beschuldigte: Durchsuchung in der Charité: Verdacht auf Betrug

Fünf Standorte der Charité nahmen die Ermittler unter die Lupe - es geht um Schäden in Millionenhöhe. Das Universitätsklinikum ist bereits die vierte Berliner Klinik, die bei Abrechnungen betrogen haben soll.

Polizei und Staatsanwaltschaft haben am Mittwoch das Ambulante Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) der Charité an allen fünf Standorten in Mitte, Wedding und Steglitz wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs untersucht. Laut Charité ist der Vorgang vergleichbar mit Durchsuchungen bei anderen Krankenhausträgern in der Vergangenheit. Wie Justizsprecher Martin Steltner sagte, richten sich die Ermittlungen gegen zehn Beschuldigte. Laut Steltner sollen medizinische Leistungen abgerechnet worden sein, „obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen.“

Das Universitätsklinikum hat eigenen Angaben zufolge bereits vor einem Jahr von externen Experten überprüfen lassen, ob es Regelverstöße gegeben habe. Die Ergebnisse seien Mitte 2012 den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt worden. Die Charité habe „umfangreiche Schritte zur Aufklärung und Vermeidung solcher Regelverstöße“ eingeleitet und wolle „kooperativ und transparent“ die Arbeit der Behörden unterstützen, hieß es am Mittwoch. Genauere Angaben machte eine Charité-Sprecherin unter Hinweis auf das laufende Verfahren nicht. Auch die Staatsanwaltschaft wollte sich vorerst zu dem Abrechnungsvorwurf nicht konkreter äußern.

Die Charité ist schon die vierte Berliner Klinik, gegen die wegen Abrechnungsbetruges in der ambulanten Versorgung ermittelt wird. 2010 gab es entsprechende Durchsuchungen bei den DRK-Kliniken, 2011 dann im Helios-Klinikum in Buch und 2012 wurden Akten in drei Vivantes-Versorgungszentren in Spandau, Neukölln und Friedrichshain beschlagnahmt.

In den MVZ’s arbeiten in der Regel Mediziner, die eine Zulassung über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) haben und folglich wie niedergelassene Ärzte über die KV abrechnen. Es sind dort aber auch angestellte Klinikärzte tätig, zumal manche Untersuchungsgeräte vom stationären und ambulanten Bereich gleichermaßen genutzt werden. Im Kern geht es in allen durchsuchten MVZ’s nun um den Vorwurf, dass Klinikärzte ambulante medizinische Leistungen erbracht haben, die dann fälschlicherweise über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abgerechnet wurden. Die Patienten wurden also durchaus fachgerecht behandelt, das hätte aber nicht der KV in Rechnung gestellt werden dürfen, weil diese nur für ihre Zulassungsärzte zahlen muss. Dadurch sollen der KV Schäden in Millionenhöhe entstanden sein.

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