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Sanierungsziel verfehlt

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Offenbach - Die FDP begrüßt die rechtliche Einschätzung des Magistrats, dass das Bürgerbegehren gegen die Klinikprivatisierung unzulässig ist. Von Matthias Dahmer

Bestärkt in ihrer Haltung werden die Liberalen durch Informationen, wonach 2012 das Ziel des Klinik-Sanierungplans verfehlt worden sei.

Das bestätigt eine uns vorliegende Anlage der Kämmerei zur Magistratsvorlage „Bürgerbegehren“. Darin wird „zur tatsächlichen wirtschaftlichen Lage“ des Klinikums mitgeteilt, das Planungsziel der Sanierung sei bereits im November um 2,1 Millionen verpasst worden. Statt wie vorgesehen 33,3 fehlten nach elf Monaten 35,5 Millionen. Ob es beim von der Klinik-Geschäftsführung ausgegebenen Jahres-Ziel von minus 36,2 Millionen bleibt, ist fraglich.

Formale Scheitern eingestehen

Die Aussicht auf erfolgreiche Sanierung des Klinikums bis 2015 ist zentrales Argument der Initiatoren in der Begründung ihres Begehrens. Bereits das Verwaltungsgericht Darmstadt war in einem Eilverfahren Mitte Dezember zu dem Schluss gekommen, dass eine „schwarze Null“ bis 2015 unwahrscheinlich sei. Dem waren Rechtsgutachten der Stadt und des Hessischen Städtetags gefolgt.

FDP-Fraktionschef Oliver Stirböck fordert Linke und Piraten als Initiatoren des Begehrens auf, das formale Scheitern ihres Antrags einzugestehen und ihrer Verantwortung für die Zukunft des Klinikums gerecht zu werden. „Die Hängepartie, in der sich das Klinikum befindet, ist den Mitarbeitern nicht länger zuzumuten und belastet die Verkaufsverhandlungen“, so Stirböck.

Alles zum Klinikum Offenbach lesen Sie im Stadtgespräch

Aller Voraussicht nach wird die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 7. Februar auf Grundlage der Rechtsgutachten das Bürgerbegehren als unzulässig ablehnen. Dagegen können die Initiatoren im Wege eines erneuten Eilverfahrens beim Verwaltungsgericht Darmstadt vorgehen. Theoretisch denkbar, dass dem mit aufschiebender Wirkung versehenen Eilantrag stattgegeben wird, was einen Stopp der Verkaufsverhandlungen zur Folge hätte.

Bilder von der Demo der Klinik-Mitarbeiter

Bei der Stadt hält man das für unwahrscheinlich, gibt sich deshalb gelassen: „Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat doch seine Rechtsauffassung bereits im Beschluss vom Dezember deutlich gemacht“, sagt Rechtsamtsleiterin Dagmar Tribeß.

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