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Der Chef ist wieder da

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Chefarzt Dr. Bernd Falkenberg (links) kommt wieder nach Gardelegen. Er und sein Anwalt Uwe Bitter, der inzwischen auch weitere Kollegen von Falkenberg vertritt, haben durchgeboxt, dass das Altmark-Klinikum den Chefarzt dort arbeiten lassen muss. Foto: Benecke
Chefarzt Dr. Bernd Falkenberg (links) kommt wieder nach Gardelegen. Er und sein Anwalt Uwe Bitter, der inzwischen auch weitere Kollegen von Falkenberg vertritt, haben durchgeboxt, dass das Altmark-Klinikum den Chefarzt dort arbeiten lassen muss. © Benecke

Gardelegen. Chefarzt Dr. Bernd Falkenberg darf nicht nur, er muss auch vom Altmark-Klinikum beschäftigt werden. Das hat der Chirurg vor dem Landesarbeitsgericht in Halle erstritten. An jenem Tag, als er auch sein Arbeitslosengeld bekam.

Falkenberg hatte zusammen mit fünf Oberärzten auf Missstände im Wirbelsäulenzentrum hingewiesen. Die Mediziner wollten fahrlässige Körperverletzungen und Abrechnungsbetrug gegenüber den Krankenkassen – deswegen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Leiter des Wirbelsäulenzentrums – nicht hinnehmen und mittragen. Der OP-Skandal wurde öffentlich.

Das Management des kreiseigenen Altmark-Klinikums, mit dem die Paul-Gerhardt-Diakonie beauftragt ist, kündigte nicht dem Leiter des Wirbelsäulenzentrums, einem weißrussischen Honorararzt aus Berlin, sondern Chefarzt Dr. Falkenberg. Und zwar gleich vier Mal. Keine der Kündigungen ist bislang rechtswirksam. Die nächste, öffentliche Verhandlung dazu läuft am Mittwoch, 13. Februar, um 11.15 Uhr am Stendaler Arbeitsgericht an der Scharnhorststraße 42.

Doch damit nicht genug: Dr. Falkenberg erwirkte eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung. Klinikum-Geschäftsführer Matthias Hahn legte dagegen Berufung ein. Dr. Falkenberg bekam am Mittwoch vor dem Landesarbeitsgericht in Halle Recht. Gleiches will Falkenberg auch in seinem Arbeitsprozess erreichen. „Ich habe mir nichts vorzuwerfen und will wieder an meinem Klinikum arbeiten“, nennt er seine Beweggründe.

Wie die Verhandlung auch ausgehen mag, Falkenberg hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag und muss laut Landesarbeitsgericht nun wieder beschäftigt werden. Doch inzwischen hat Geschäftsführer Matthias Hahn zum 1. April einen neuen Chefarzt mit gleicher medizinischer Fachrichtung wie Dr. Falkenberg eingestellt. Das kreiseigene Klinikum muss also wenigstens ab 1. April zwei Chefärzte mit gleicher Qualifikation für die gleiche Abteilung bezahlen.

Neben den vier Kündigungen gegen Chefarzt Dr. Bernd Falkenberg wurde einem weiteren Oberarzt eine Abmahnung von Geschäftsführer Matthias Hahn ausgesprochen. Zudem drohte er während eines Arbeitsgerichtsverfahrens auch den anderen vier Oberärzten, die einen Brief an den Klinikum-Aufsichtsratsvorsitzenden und Landrat Michael Ziche geschrieben hatten, „arbeitsrechtliche Konsequenzen“ an. Zur Erinnerung: Der Chef- und die fünf Oberärzte hatten sich – nachdem wiederholte Hinweise seit dem 13. September 2011 (!) an die Geschäftsleitung über die Zustände im Wirbelsäulenzentrum keine Änderung brachten – in einem Brief an den Aufsichtsratsvorsitzenden gewandt.

Inzwischen klagen Klinikum-Beschäftigte über Mobbing gegen die Ärzte, die den Brief unterzeichnet haben. Und so bekam Geschäftsführer Matthias Hahn Post mit Datum vom 31. Januar. Und zwar von Rechtsanwalt Uwe Bitter aus Magdeburg. Der Arbeitsrechtler vertritt inzwischen nicht nur Chefarzt Falkenberg, sondern auch einen weiteren Mediziner des Altmark-Klinikums Gardelegen.

So fordert Rechtsanwalt Bitter namens seines Mandanten Geschäftsführer Hahn auf, „ehrenrührige und unwahre Behauptungen“ zu unterlassen und im Intranet der Altmark-Klinikum gGmbH die von ihm gemachten Behauptungen zu widerrufen. Sollte der Geschäftsführer dies bis Montag, 16 Uhr, nicht getan haben, droht Matthias Hahn eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 10 000 Euro.

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Von Holger Benecke

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