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OSK darf Isnyer Krankenhaus noch nicht schließen

Stuttgart / Lesedauer: 3 min

Oberlandesgericht drängt auf neue Verhandlungen zwischen der Stadt und dem Landkreis über den Alt-Vertrag
Veröffentlicht:08.02.2013, 17:25

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„Die Arbeit geht weiter, ich bin zufrieden.“ Der Isnyer Bürgermeister Rainer Magenreuter hat gestern die Fahrt nach Stuttgart nicht bereut. Auch Eva-Maria Meschenmoser , Erste Landesbeamtin beim Landkreis, sah nicht nur Negatives darin, dass das Isnyer Krankenhaus noch nicht zum 1. März geschlossen werden kann: „Wir wollten immer verhandeln, jetzt müssen wir es tun. Ich hoffe, dass uns einvernehmlich eine Lösung gelingt, das hat uns ja das Gericht aufgetragen.“

Erst am Aschermittwoch wird der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart formal verkünden, was er gestern schon in aller Deutlichkeit angekündigt hat. Die Einstweilige Verfügung der Stadt Isny auf den Weiterbetrieb der Klinik mit noch 19 stationären Betten hatte Erfolg. Für das ebenfalls von der Stadt Isny beim Landgericht angestrengte Hauptverfahren stehen noch nicht einmal Termine fest. Meschenmoser hofft, dass die Stadt dieses zumindest ruhen lässt.

Schnell zeichnete sich gestern ab, dass der Senat unter Richter Albrecht Kober die Isnyer Argumente ernst nahm. 1970 hatte die Stadt für eine Million Mark das Krankenhaus an den Landkreis verkauft, der es sanieren und weiterführen sollte. In dem Vertrag, der dann in Vergessenheit geriet, stand auch eine Verpflichtung zur „Rückübereignung“, falls der Betrieb nicht mehr möglich sei. Drei Tage vor der entscheidenden Kreistagssitzung brachte Isny die Vereinbarung wieder aufs Tapet. Doch im Kreistag zog das nicht mehr. Es kam nicht nur zum Aus für die Kliniken in Isny und Leutkirch. Der Kreis kündigte formal dann auch den Vertrag.

Welche Aussagekraft besitzt aber eine 43 Jahre alte Abmachung, erst recht in einem so stark von wechselnden Rahmenbedingungen geprägten Metier wie der Krankenhausszene? In seiner „vorläufigen Einschätzung“ meinte auch Kober, dass die Väter dieses Vertrages vieles hätten nicht voraussehen können. Mitnichten aber sei der Vertrag als sittenwidrig einzustufen. Der Kreis musste sich vom Senat fragen lassen, ob es statthaft sei, zwar die Gebäude aber nicht mehr die Betten zurückgeben zu wollen. Belastet seien die Gespräche auch dadurch gewesen, dass der Landkreis eine Lösung mit konkurrierenden Angeboten zu anderen OSK-Standorten ausgeschlossen hatte. Auf keinen Fall hätten beide Seiten alle Verhandlungsspielräume ausgeschöpft. An die Stadt Isny richtete Kober den Appell, vor den nun nötigen weiteren Gesprächen über Alternativen genau zu kalkulieren. „Zum Nulltarif bekommen sie die Klinik sicher nicht.“ Die Isnyer Argumentation zog vor allem in einem Punkt. Eine Schließung vor einem Urteil im Hauptverfahren könnte tatsächlich unverrückbare Fakten schaffen.

„Billiger wird garantiert nichts“, sagte Eva-Maria Meschenmoser nach der Verhandlung. So hatte das Gericht das von der OSK errechnete monatliche Defizit von 160 000 Euro, das in Isny demnach anfällt, gar nicht weiter hinterfragt. „Aber wir werden alle Vorkehrungen treffen, um den Weiterbetrieb zu organisieren.“ Umsetzen muss das die OSK. Deren Geschäftsführer Sebastian Wolf glaubt, dass sich die schon jetzt erkennbaren Personalprobleme noch verschärften. Es gibt ja keine echte Bestandsgarantie. Zudem entstehe neue Unsicherheit. So sollten unter anderem 20 Stellen nach Wangen und 15 bis zur Schließung nach Leutkirch wandern. Sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten dem Einsatz an wechselnden OSK-Standorten zugestimmt. Außerdem gab es im Zuge der Gespräche auch neun Kündigungen.