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Rechtsstreit

Laut Landkreis ist die Isnyer Klinik ein „Gesundheitsrisiko“

Kreis Ravensburg / Lesedauer: 3 min

Rechtsstreit zwischen Allgäustadt und Kreis Ravensburg kann teuer werden – Verhandlung am OLG am 8. Februar
Veröffentlicht:06.02.2013, 19:50

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Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Isny und dem Landkreis Ravensburg auf Weiterbetrieb des Krankenhauses der Oberschwabenklinik (OSK) in Isny könnte teuer werden. Nach SZ-Informationen hat der Anwalt der Stadt Isny als Klägerin einen Streitwert in Höhe von sieben Millionen Euro beantragt. Das bestätigte der Sprecher des Oberlandesgerichtes Stuttgart ( OLG ), Stefan Schüler, auf Anfrage der Schwäbischen Zeitung. Ursprünglich sollen laut Anwälten des Landratsamtes sogar zwölf Millionen Euro im Raum gestanden haben. Der Landkreis will den Streitwert mit zwei Millionen Euro jedoch deutlich geringer halten.

Warum ist die Höhe des Streitwertes so wichtig? Nach dem Streitwert bemessen sich die Anwaltskosten, Gerichtskosten fallen für Kommunen in Baden-Württemberg nicht an. Sollte das Gericht einen Streitwert in Höhe von zwölf Millionen Euro tatsächlich zubilligen, kämen auf den Verlierer des Rechtsstreites Kosten in Höhe von fast einer halben Millionen Euro zu, schätzt Schüler. Entweder für die Stadt Isny oder den Landkreis Ravensburg . Je nachdem, wer verliert, denn der Verlierer zahlt alles. Und vorausgesetzt, der Verlierer geht wie erwartet nach dem erstinstanzlichen Urteil in Berufung.

Wie mehrfach berichtet, klagt die Stadt Isny gegen einen Beschluss des Kreistages vom 9. November 2012, den OSK-Standort in Isny zu schließen. Sie hält die Kündigung für unwirksam und den Landkreis wegen der Vereinbarung aus dem Jahr 1970 weiterhin für verpflichtet, in Isny ein Krankenhaus der Grund- beziehungsweise Regelversorgung zu betreiben.

Wirtschaftlicher Betrieb ist nicht möglich

Demgegenüber ist nach Ansicht des Landkreises die Kündigung der Vereinbarung nach mehr als 40 Jahren wegen wesentlich geänderter Verhältnisse im Gesundheitswesen berechtigt. „Kein Vertrag gilt für alle Ewigkeit“ ist sich Landrat-Stellvertreterin Eva-Maria Meschenmoser sicher. Die Fortführung des über 40 Jahre alten Vertrags sei für den Landkreis „definitiv keine Option“, weil ein wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr möglich sei.

Im Schreiben der Anwälte des Landkreises, das der SZ vorliegt, werden noch andere Argumente genannt: „Es sind nicht allein die mangelnde Wirtschaftlichkeit und die enorme defizitäre Situation in Isny, die den Antragsgegner veranlassen, den Standort Isny zu schließen. Wie sich aus dem Gutachten ergibt, ist die mangelnde Qualität des Krankenhauses ein Gesundheitsrisiko. Mit 19 Betten lässt sich kein zufriedenstellendes Angebot anbieten. Es ist auch nicht mehr möglich, ordentliches Personal zu gewinnen. Aufgrund dieses Umstands muss eine 75-jährige Ärztin beschäftigt werden. Der Standort Isny befindet sich in einem Teufelskreis.“

Mündliche Verhandlung

Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Ravensburg wird nach Auskunft von Landgerichts-Pressesprecher Matthias Geiser voraussichtlich im Mai beginnen, nachdem ein ursprünglich anberaumter Termin am 4. April nicht eingehalten werden konnte. Damit bis dahin aber nicht Fakten geschaffen werden, die kaum rückgängig zu machen sind - ein Krankenhaus kann man schlecht schließen und ein paar Wochen später wieder aufmachen - hat die Stadt Isny zu Jahresbeginn eine einstweilige Verfügung auf Weiterbetrieb beantragt. Das Landgericht hat diesen Antrag am 17. Januar zurückgewiesen. Auf die dagegen von der Stadt Isny eingelegte Beschwerde wird am Freitag, 8. Februar, das OLG Stuttgart im Verfahren der einstweiligen Verfügung mündlich verhandeln.

Sollte das OLG dem Antrag der Stadt Isny stattgeben, der Landkreis in der Hauptverhandlung dann aber gewinnen, will Landrat Kurt Widmaier nach SZ-Informationen Schadensersatz von der Stadt Isny fordern. Für jeden Monat Weiterbetrieb eine Summe von 160 000 Euro, das entspreche dem monatlichen Defizit der OSK für den Betrieb in Isny. Der Landrat habe gar keine andere Wahl, hieß es aus eingeweihten Kreisen, weil er von Rechts wegen dazu verpflichtet sei, Schaden (auch finanzieller Natur) vom Landkreis abzuwenden. Der Bürgermeister der Stadt Isny, Rainer Magenreuter, äußerte sich heute auf SZ-Anfrage ähnlich: „Auch ich bin verpflichtet, Schaden von Isny abzuwenden.“