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Urteil zum Krankenhaus Isny setzt Kreis unter Druck

Stuttgart / Lesedauer: 3 min

Oberlandesgericht Stuttgart erlässt einstweilige Verfügung gegen Klinikschließung
Veröffentlicht:13.02.2013, 20:20

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Der Landkreis Ravensburg darf den Isnyer Standort der Oberschwabenklinik (OSK) bis zum Urteil im Hauptverfahren vor dem Landgericht Ravensburg nicht schließen. Vorerst muss der Betrieb aufrechterhalten werden. Mindestens, bis der eigentliche Prozess abgeschlossen ist, der voraussichtlich im Mai beginnt. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) am Mittwoch per einstweiliger Verfügung (die SZ berichtete bereits über die mündliche Verhandlung).

Die Begründung liest sich wie das Äquivalent einer schallenden Ohrfeige für den Landkreis. Der 1970 geschlossene Vertrag, auf den sich die Stadt Isny beruft und aus dem sie ihren Anspruch ableitet, dass der Standort bestehen bleiben muss, sei wirksam und nicht sittenwidrig, wie die Anwälte des Landkreises argumentiert hatten. Unwirksam seien hingegen die Kündigungserklärungen des Landkreises vom 13. November 2012 und 31. Januar 2013. Eine einseitige Kündigung käme erst in Betracht, wenn nach Verhandlungen zwischen Stadt Isny und Kreis Ravensburg eine Anpassung des Vertrages nicht möglich oder nicht zumutbar sei. Die bisher zwischen den Parteien geführten Gespräche und Verhandlungen hätten sich nicht ausreichend mit Möglichkeiten einer Vertragsanpassung auseinandergesetzt. „In Betracht kämen dabei auch eine Übertragung von Planbetten zur Fortführung des Krankenhauses durch die Stadt oder anderweitige städtische Verlustbeteiligungen beziehungsweise Unterstützungsleistungen“, heißt es in der Pressemitteilung des OLG. Der Vertrag habe jedenfalls vorläufig weiterhin Bestand.

Wie mehrfach berichtet, hatte der Kreistag im November vergangenen Jahres die OSK-Standorte in Isny und Leutkirch wegen eines jährlichen Millionen-Defizits geschlossen. Dagegen hatte Isny geklagt.

Für die OSK schafft der Beschluss des OLG Probleme. Weniger in Isny als an den anderen Standorten im Allgäu: Leutkirch und Wangen. Denn dort sollten die meisten Isnyer Mitarbeiter ab 1. März eigentlich eingesetzt werden. Neun von 56 Beschäftigten (38,5 Vollzeitstellen) haben zudem von sich aus schon gekündigt. „Wir haben niemanden entlassen“, betonte OSK-Pressesprecher Winfried Leiprecht .

36 der 56 Mitarbeiter sollten ab 1. März an andere OSK-Standorte wechseln. „Das wird alles gestoppt“, so Leiprecht. In Wangen und Leutkirch werde jetzt Dienstgruppe für Dienstgruppe durchgegangen, wie der Klinikalltag organsiert werden könne. Einen starken Einbruch bei der Belegung der 19 Planbetten habe es zu Beginn des Jahres nicht gegeben. In den meisten Wochen seien durchschnittlich zwischen 12 und 13 Betten belegt gewesen, an einem Tag wegen einer Grippewelle sogar alle.

„Alle Mitarbeiter sind natürlich fachlich hoch qualifiziert“, weist Leiprecht eine Einschätzung der Anwälte des Landkreises zurück, die „missverständlich“ aufgefasst werden könne. Der Begriff „Gesundheitsrisiko“ im Zusammenhang mit dem Krankenhaus Isny beziehe sich nicht auf den jetzigen Zustand, sondern auf die Zukunftsprognose der Personalgewinnung. In dem Anwaltsschreiben wird erläutert, dass der Landkreis das Isnyer Krankenhaus nicht bloß aus wirtschaftlichen Erwägungen (wegen des hohen Defizits) schließe. „Wie sich aus dem Gutachten ergibt, ist die mangelnde Qualität des Krankenhauses ein Gesundheitsrisiko“, heißt es da. Weiter wörtlich: „Mit 19 Betten lässt sich kein zufriedenstellendes Angebot anbieten. Es ist auch nicht mehr möglich, ordentliches Personal zu gewinnen. Aufgrund dieses Umstands muss eine 75-jährige Ärztin beschäftigt werden. Der Standort Isny befindet sich in einem Teufelskreis. Weil viele Geräte und entsprechende Qualifikationen der Ärzte nicht mehr da sind, kommen weniger Patienten. Weil weniger Patienten kommen, fehlen entsprechend qualifizierte Ärzte. Dieser Kreislauf lässt sich nur durch die Schließung des Standorts sinnvoll beenden.“

56 Mitarbeiter für 19 Patienten

Das Kostenproblem ergibt sich unter anderem daraus, dass trotz der geringen Patientenzahl eine ärztliche und pflegerische Rund-um-die-Uhr-Versorgung angeboten werden muss. Das Ansinnen der Stadt Isny, auf juristischem Weg das Krankenhaus nicht nur zu erhalten, sondern von 19 auf 50 Betten aufzustocken, hält Leiprecht für schwer durchsetzbar. „Selbst wenn wir wollten, könnten wir nicht einfach 50 Planbetten auf die Stadt Isny übertragen.“ Eine Änderung der Trägerschaft beziehungsweise des ärztlichen Fachangebotes sei Sache der Landeskrankenhausplanung im Sozialministerium.