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Ein Bypass bringt mehr als ein Blinddarm

Das vor mehr als acht Jahren eingeführte System der Fallpauschalen dient der Kostenabrechnung zwischen den Krankenhäusern und Krankenkassen. Die Pauschale ist im Wesentlichen das mathematische Produkt aus Basisfallwert und Bewertungsrelation. In der Bewertungsrelation drücken sich – bis auf drei Stellen hinterm Komma – der Schweregrad der OP und der Aufwand der jeweiligen Leistung aus. Damit erhält ein Bypass ein höheres Kostengewicht als beispielsweise ein Blinddarm. Während die Sozialministerien der Länder alljährlich den Fallwert genehmigen, auf den sich die Häuser und Kassen zuvor verständigt haben, ist die Bewertungsrelation bundeseinheitlich. Zurzeit haben 14 Bundesländer höhere Basisfallwerte als Niedersachsen, wo zuletzt zwei Mal die Schlichtung eingreifen musste. Da der Bund den Ländern einen Korridor gewährt, wie sehr sich ihre Zahlen unterscheiden dürfen, bestand nach zwei Jahren weit unterhalb der Teuerungsrate jetzt Nachholbedarf. Bremen etwa lag mit 3050,61 Euro schon Mitte 2012 über dem neuen Basisfallwert von 3016 Euro, der nun in Niedersachsen gilt. Nach Angaben des Osterholzer Krankenhausleiters würde sein Haus mit dem Bremer Basiswert keine roten Zahlen schreiben. (BKO)
01.03.2013, 05:00 Uhr
Lesedauer: 1 Min
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Das vor mehr als acht Jahren eingeführte System der Fallpauschalen dient der Kostenabrechnung zwischen den Krankenhäusern und Krankenkassen. Die Pauschale ist im Wesentlichen das mathematische Produkt aus Basisfallwert und Bewertungsrelation. In der Bewertungsrelation drücken sich – bis auf drei Stellen hinterm Komma – der Schweregrad der OP und der Aufwand der jeweiligen Leistung aus. Damit erhält ein Bypass ein höheres Kostengewicht als beispielsweise ein Blinddarm. Während die Sozialministerien der Länder alljährlich den Fallwert genehmigen, auf den sich die Häuser und Kassen zuvor verständigt haben, ist die Bewertungsrelation bundeseinheitlich. Zurzeit haben 14 Bundesländer höhere Basisfallwerte als Niedersachsen, wo zuletzt zwei Mal die Schlichtung eingreifen musste. Da der Bund den Ländern einen Korridor gewährt, wie sehr sich ihre Zahlen unterscheiden dürfen, bestand nach zwei Jahren weit unterhalb der Teuerungsrate jetzt Nachholbedarf. Bremen etwa lag mit 3050,61 Euro schon Mitte 2012 über dem neuen Basisfallwert von 3016 Euro, der nun in Niedersachsen gilt. Nach Angaben des Osterholzer Krankenhausleiters würde sein Haus mit dem Bremer Basiswert keine roten Zahlen schreiben. (BKO)

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