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Ein Notfall darf noch 9480 Franken kosten

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Eigentlich sieht die neue Spitalfinanzierung vor, dass die Spitäler und die Versicherer den Preis für Behandlung von Patienten untereinander aushandeln. Seit dem dem 1. Januar 2012 hätten die Spitalleistungen in der obligatorischen Grundversicherung von den Kantonen und den Krankenkassen mit diesen Fallpauschalen nach dem Patientenklassifikationssystem SwissDRG entschädigt werden sollen.

Im Kanton Zürich wurde jedoch nur in wenigen Fällen eine Einigung erzielt. Der Regierungsrat hatte deshalb im Dezember 2011 im Sinne einer vorsorglichen Massnahme provisorische Fallpauschalen auf den 1. Januar 2012 festgelegt.

Kinderspital am teuersten

Mit der definitiven Festlegung fallen die bis anhin geltenden provisorischen Fallpauschalen weg, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Die Tarife orientierten sich – wie vom KVG vorgegeben – an Spitälern, die ihre Leistungen in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen.

Für nichtuniversitäre Spitäler beträgt die Fallpauschale mit Notfall 9480 Franken, ohne Notfall 9280 Franken. Für das Unispital gilt eine Fallpauschale von 11'300 Franken, für das Kinderspital eine solche von 12'800 Franken. In der Universitätsklinik Balgrist werden Spitalleistungen pauschal mit 10'320 Franken pro Fall abgegolten.

Dem Preisüberwacher nicht gefolgt

Bei der Ermittlung der Tarife hat sich der Regierungsrat auf das im Kanton Zürich seit rund 10 Jahren bestehende Benchmark-Modell abgestützt. Dabei erhalten alle vergleichbaren Spitäler für die gleiche Leistung den gleichen Preis.

Der Regierungsrat folgte damit nicht den Empfehlungen des Preisüberwachers, wie es in der Mitteilung heisst. Dieser wollte den effizienten Spitälern nicht den gleichen Preis für die gleiche Leistung zugestehen und nur die Abgeltung der Kosten berücksichtigen.

Damit wären effiziente Spitäler für ihre niedrigen Kosten bestraft worden und hätten jeglichen Anreiz verloren, weiterhin kostenbewusst zu wirtschaften, schreibt der Regierungsrat. Dies hätte seiner Ansicht nach das Zürcher Spitalsystem mittelfristig verteuert und die Versorgungssicherheit gefährdet.

Die vom Regierungrat festgelegten Fallpauschalen sind noch nicht rechtskräftig. Die Tarifpartner - also Spitäler und Krankenkassen - können innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.

SDA/ep