Erst seit 1972 sind die Bundesländer für die Finanzierung von Investitionen der Krankenhäuser zuständig. Sie wollten mitwirken, wenn es um die Versorgungsstrukturen geht. Inzwischen stellen sie aber immer weniger Mittel bereit.

Stuttgart - Seit Jahren ist festzustellen, dass die Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionskosten nicht ausreichend nachkommen.“ Das könnte so Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) gesagt haben. Immer wieder betont er, dass die Länder zu wenig für die Krankenhäuser tun. Das könnte genauso gut auch die Interessenvertretung der Kliniken, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), gesagt haben oder die Krankenkassen. Tatsächlich stammt die Äußerung aus einem Papier der Gesundheitspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion. Als Konsequenz fordern sie eine „monistische Krankenhausfinanzierung“.

 

Hier flammt ein uralter, parteiübergreifender Streit zwischen Bund und Ländern auf. Die Sozialministerin des Landes, Katrin Altpeter, auch sie Sozialdemokratin, will an der dualen Finanzierung festhalten. Diese wurde 1972 eingeführt und löste die Monistik ab, wo die Krankenversicherung alle Kosten übernimmt.

Das Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes legte fest, dass die Finanzierung von Investitionen Sache der Länder sei. Die Begleichung der Betriebskosten obliegt den Krankenkassen. Das gibt den Ländern die Möglichkeit, bei der stationären Krankenversorgung einzugreifen. Im Land funktioniert das so, dass das Ministerium die Beratungen des Landeskrankenhausausschusses moderiert. Ihm gehören sechs Vertreter von Krankenhäusern, fünf Repräsentanten der Krankenkassen sowie jeweils einer von privater Krankenversicherung, Landesärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung, Landkreis-, Städte- und Gemeindetag an. Das Gremium strebt Einvernehmen über den Krankenhausplan des Landes an. Dieser legt fest, welche Kliniken mit welchen Betriebsstätten und Abteilungen als bedarfsgerecht anzusehen sind.

Einvernehmen angestrebt

In Euro und Cent schlägt sich das Engagement des Landes dann bei der Krankenhausfinanzierung nieder. Bundesweit gesehen passiert hier tatsächlich immer weniger. Bei der Einführung der dualen Finanzierung hätten die Länder über ihren Investitionsanteil noch mehr als 20 Prozent der Krankenhausausgaben bezahlt, stellt der Spitzenverband der Kassen fest. 2011 seien es noch 3,6 Prozent gewesen. Im Zeitraum von 1991 bis 2011 gingen die von den Ländern bereitgestellten Fördermittel um 26,7 Prozent zurück.

Unter dem Durchschnitt

Der Vorhalt aus Berlin ist also nicht ganz unbegründet. Baden-Württemberg aber hat sich gebessert. Seit Grün-Rot regiert, gibt es mehr Geld für die Krankenhäuser. Bis dahin lag der Südwesten unterm Schnitt. Je Bett gab es im Land in den Jahren 1991 bis 2011 laut Deutscher Krankenhausgesellschaft knapp 139 000 Euro vom Land. Der Bundesdurchschnitt lag bei über 153 000. Bayern zahlte 181 000 Euro.

Die Kritik der Länder am Bund zielt darauf, dass er bei der Finanzierung der Betriebskosten die Fehlanreize durch die Fallpauschalen endlich abstellen soll.