Korruption im Gesundheitswesen soll bestraft werden

FDP-Gesetzentwurf sieht bis zu drei Jahren Haft vor

Korruption im Gesundheitswesen soll nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Neben Ärzten sind auch Krankengymnasten oder Ergotherapeuten betroffen

Korruption im Gesundheitswesen soll noch in dieser Legislaturperiode unter Strafe gestellt werden. Ein in Berlin von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgestelltes Gesetzesvorhaben sieht bis zu drei Jahre Haft für Ärzte und andere Akteure im Gesundheitswesen vor, die sich der Bestechlichkeit oder der Bestechung schuldig gemacht haben.

Erfasst werden soll mit dem neuen Gesetz die Korruption bei allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Dazu gehören neben Ärzten und ihren Angestellten etwa auch Therapeuten oder so genannte Heilmittelerbringer wie Krankengymnasten oder Ergotherapeuten. Strafbar macht sich, wer "geldwerte Zuwendungen" erbringt oder annimmt. Darunter kann neben einer direkten Geldzahlung etwa auch die Überlassung von Geräten oder Personal an einen Arzt fallen. Gewöhnliche Geschenke sollen hingegen nicht strafbar sein.

Die Strafverfolgungsbehörden sollen der Neuregelung zufolge aktiv werden müssen, wenn ein betroffener Versicherter, seine gesetzliche Krankenkasse, eine Kassenärztliche Vereinigung oder andere Ärzte Anzeige erstattet haben. Nur bei einem "besonderen öffentlichen Interesse" kann die Staatsanwaltschaft von sich aus aktiv werden. Das neue Gesetz, das nach dem Willen Bahrs noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, soll ins Sozialgesetzbuch eingeführt werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass freiberufliche Ärzte nicht unter den Tatbestand der Korruption des Strafgesetzbuchs fallen. Die Richter hatten es dem Gesetzgeber aber ausdrücklich anheim gestellt, dies zu ändern. Bislang können nur angestellte Ärzte wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme nach dem Strafgesetzbuch belangt werden.

Bahr sagte, die Ärzte sollten zwar auch künftig nicht als Angestellte der Krankenkassen behandelt werden. Sie sollten aber auch nicht den Interessen von Firmen etwa aus der Pharmabranche dienen. "Die Ärzte sind dem Wohl der Patienten verpflichtet." Der Gesundheitsminister verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaften seit dem BGH-Urteil vom vergangenen Jahr nicht mehr gegen niedergelassene Ärzte ermittelten, die sich der Korruption verdächtig gemacht haben. Dies solle sich mit der jetzt geplanten Neuregelung ändern.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), signalisierte Unterstützung für Bahrs Vorhaben. "Korruption im Gesundheitswesen ist kein Kavaliersdelikt", sagte er der Berliner "Tageszeitung". "Wir wollen und werden daher mit dem Minister schärfere Strafregelungen noch vor der Wahl angehen." Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach kritisierte Bahrs Entwurf in dem Blatt hingegen als "Etikettenschwindel". Erforderlich sei eine Regelung im Strafgesetzbuch und nicht, wie von Bahr vorgeschlagen, durch das Sozialgesetzbuch.

Die Bundesärtzekammer lobte Bahrs Gesetzentwurf als "Schritt in die richtige Richtung". Ihr Präsident Frank Ulrich Montgomery verwies darauf, dass nicht nur die Ärzte, sondern auch die anderen Leistungserbringer belangt werden können. "Mit der geplanten Neuregelung können nun endlich auch die Geldgeber der Korruption zur Verantwortung gezogen werden." Ärgerlich sei allerdings, dass die Krankenkassen außen vor blieben. "Denn ihr Fehlverhalten muss dringend auf den Prüfstand, sei es bei fragwürdigen Rabattverträgen oder bei sogenannten Abrechnungsoptimierungen."