Stolperfalle Datenschutz

Ärger mit dem Armband und der Privatrechnung

Der Datenschutz hat es in sich - gerade in Praxis und Klinik. Beispiel Privatrechnung: Wenn Ärzte sie außer Haus geben, sollten sie sich absichern. Das gilt auch für Patientenarmbänder in der Klinik.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Post von der Verrechnungsstelle dürfen Privatpatienten nur bekommen, wenn sie in der Praxis der Weitergabe ihrer Daten ausdrücklich zugestimmt haben.

Post von der Verrechnungsstelle dürfen Privatpatienten nur bekommen, wenn sie in der Praxis der Weitergabe ihrer Daten ausdrücklich zugestimmt haben.

© Michael Rogner / fotolia.com

KIEL. Wenn Praxisinhaber privatärztliche Forderungen an eine Verrechnungsstelle abgeben, müssen sie eine Einwilligung des Patienten haben. Das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein berichtet von vermehrten Beschwerden von Patienten.

"Der Patient allein hat die Berechtigung zu entscheiden, an wen der Arzt die Daten zu seiner Person weitergeben darf. Eine Offenbarung der Patientendaten an eine Verrechnungsstelle ist nur zulässig, wenn der Patient ausdrücklich seine Einwilligung erklärt hat", stellen die Datenschützer aus dem Norden aus aktuellem Anlass klar.

Beim ULD sind Beschwerden von Patienten eingegangen, die von ihren Ärzten vor der Weitergabe der Informationen nicht um Erlaubnis gefragt wurden.

Der Arzt müsse seinem Patienten mitteilen, welche Daten er zu welchem Zweck an welches Unternehmen weiterleitet. Die Einwilligung habe freiwillig zu erfolgen. "Dies bedeutet, dass dem Patienten eine Alternativmöglichkeit zur Abrechnung gegeben werden sollte", teilte das ULD mit.

Die Einwilligungserklärung sollte auch die Weitergabe von Behandlungsunterlagen umfassen. Ohne Einwilligungserklärung sei die Praxis nicht befugt, Patientendaten an eine praxisfremde Verrechnungsstelle zu übermitteln.

Armbänder am besten ohne Farbkodierung

Dienstleister wie die PVS Schleswig-Holstein Hamburg stellen den Ärzten entsprechende Formulare kostenlos zur Verfügung und erinnern sie regelmäßig an die Einwilligungserklärung. PVS-Geschäftsführer Horst Falkenberg geht davon aus, dass die gemeldeten Fälle gering und dem Stress im laufenden Praxisbetrieb geschuldet sind.

Kritisch sehen die Datenschützer auch die von immer mehr Krankenhäusern eingesetzten Patientenarmbänder, die einer sicheren Identifizierung der Patienten dienen sollen. Das ULD mahnt aber, dass Patienten schon bei der Aufnahme über den Zweck der Armbänder aufgeklärt werden sollten.

"Nur Patienten, die ihre Einwilligung erteilen, wird ein Armband ausgehändigt", fordert das ULD. Auf unterschiedliche Farben sollten die Kliniken verzichten, um eine Diskriminierung auszuschließen.

Als Information auf den Armbändern genügten Name, Geschlecht, Geburtsdatum und eine Fallnummer beziehungsweise ein Barcode. Wenn externe Dienstleister mit Herstellung, Beschriftung oder Verrichtung beauftragt werden, sollten Kliniken prüfen, ob diese Zugang zu Patientendaten bekommen können und ob hierfür eine Befugnis vorliegt.

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