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Sozialministerium

Sana-Pläne: Ministerium fordert Stellungnahme an

Laupheim / Lesedauer: 1 min

Sana-Pläne: Ministerium fordert Stellungnahme an
Veröffentlicht:19.04.2013, 20:20

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Auf die Ankündigung des Mehrheitseigners Sana, in den Krankenhäusern Laupheim und Riedlingen nachts keine Patienten mehr aufnehmen zu wollen, hat das Stuttgarter Sozialministerium reagiert. Es hat sowohl Sana als auch das Regierungspräsidium zu einer Stellungnahme aufgefordert, wie sich diese Pläne mit den Anforderungen der Paragrafen 28 und 29 des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) vereinbaren lassen.

Auf Nachfrage der SZ konnte das Ministerium zum konkreten Fall noch wenig sagen, weil die Stellungnahme noch nicht vorliege, so Pressesprecher Helmut Zorell. Grundsätzlich gelte: Paragraf 28 LKHG regelt, dass jeder Patient, der stationärer Versorgung bedarf, Anspruch auf Aufnahme in ein geeignetes Krankenhaus hat. Das ist einklagbares Recht. Der Aufnahmezwang hat allerdings Grenzen: Jedes Krankenhaus ist nur im Rahmen seiner Aufgabenstellung und Leistungsfähigkeit zur Aufnahme und Versorgung verpflichtet (Paragraf 28,3). Ist ein Krankenhaus belegt und damit vorübergehend nicht leistungsfähig, ist es verpflichtet, so nötig Patienten aufzunehmen und die Verlegung einzuleiten. In Notfällen muss ein Krankenhaus sogar dann einen Patienten aufnehmen, wenn die zu erbringende Leistung außerhalb seines Versorgungsauftrags liegt. Paragraf 29, Absatz 1, LKHG besagt zudem: „Krankenhäuser müssen ihrer Aufgabenstellung entsprechend aufnahme- und dienstbereit sein.“

Auf Anfrage der SZ hieß es bei Sana, dass im Rahmen des Trägerwechsels routinemäßig eine Anfrage zum allgemeinen Medizinkonzept eingegangen sei. In diesem Kontext habe das Ministerium neben vielen anderen Punkten die Notfallversorgung thematisiert. „Wir werden alle Auskünfte geben“, so Sana. Dies soll bis Ende April erfolgen.