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Oberschwabenklinik

Isny will Klinik mit fünf Abteilungen selbst übernehmen

Ravensburg / Lesedauer: 4 min

Stadt will Trägerschaft des Krankenhauses selbst übernehmen, falls das Sozialministerium zustimmt
Veröffentlicht:27.05.2013, 15:55

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Die Stadt Isny plant offenbar, ihr Krankenhaus, das von der Oberschwabenklinik (OSK) aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen werden soll, selbst zu übernehmen. Der Schwäbischen Zeitung liegt ein geheimer Vertragsentwurf vor, den der Kreistag in der jüngsten Sitzung in nicht-öffentlicher Sitzung zur Kenntnis bekam.

Die Verhandlungen zwischen Stadt und Kreis laufen parallel zum Zivilgerichtsprozess vor dem Landgericht Ravensburg . Demzufolge will die Stadt ihr 19-Betten-Haus auf mindestens 56 Betten aufstocken, mit den Abteilungen Chirurgie (einschließlich Orthopädie und Unfallchirurgie), Innere Medizin, Gynäkologie, Urologie und Hals-Nasen-Ohren-Medizin (HNO). Bislang hat Isny lediglich eine Innere Abteilung.

Kreis soll weiter zahlen

Der laufende Betrieb (auch der Ausgleich des Defizites, das sich derzeit auf monatlich 160 000 Euro beläuft) läge dann in der Verantwortung des neuen Trägers. Dieser könnte neben der Stadt Isny auch ein privater Partner sein. Der Kreis soll sich laut Vertragsentwurf dazu verpflichten, die Betriebsträgerschaft für das Krankenhaus von der OSK „auf die Stadt oder einen von ihr benannten Betriebsträger, an dem die Stadt Isny gegebenenfalls beteiligt ist, zu übertragen“. Dieser neue Träger würde auch das Personal übernehmen beziehungsweise wegen der Aufstockung der Betten und Abteilungen neues einstellen.

Zahlreiche Pferdefüße

So weit, so gut. Der Vertragsentwurf vom 19. April enthält für den Landkreis aber auch zahlreiche Pferdefüße. Er soll nach dem Trägerwechsel weiterhin für Investitionen ins Gebäude und die medizinische Ausstattung verantwortlich sein (das nennt man eine Investitionsträgerschaft). Er darf keine Rückforderungs- und Erstattungsansprüche aus Fördermitteln des Landes stellen. Gleichzeitig soll die OSK auf Betten und Budgets in ihrem Klinikum Westallgäu (Wangen) verzichten und die Stadt beim Landes-Sozialministerium, das im Krankenhausplan die Aufnahme des neuen Trägers und der Betten in Isny genehmigen muss, unterstützen.

Zum Grundstück samt Gebäude, das in bester Stadtlage mittlerweile erheblich mehr wert sein dürfte als die 1970 gezahlte eine Million D-Mark, steht im Vertragsentwurf, dass eine Rückübertragung vom Kreis an die Stadt nicht erfolgt. „Allerdings steht dem Krankenhausbetreiber das Recht zu, die Rückübertragung des Eigentums (...) jederzeit zu verlangen. Der Landkreis wird diesem Verlangen Rechnung tragen.“ Und dann: „Der von der Stadt Isny zu bezahlende Übernahmepreis beträgt maximal 1,00 Euro.“

Vertrag enthält Ausstiegsklausel

In Paragraf 7 ist dann noch vorsorglich die Vertragsdauer festgelegt, die „auf unbestimmte Zeit“ definiert wird. Und: „Eine ordentliche Kündigung wird ausgeschlossen.“ Aus Sicht der Stadt Isny könnte so der Vertrag von 1970 ersetzt werden, der gerade Gegenstand eines Rechtsstreites zwischen Stadt und Landkreis ist. Wie berichtet, hat das Landgericht Ravensburg im Zuge der mündlichen Verhandlung vergangene Woche deutlich gemacht, dass der Kreis in erster Instanz voraussichtlich Recht bekommen wird. Denn der Vertrag von 1970 enthält eine Ausstiegsklausel, die besagt, dass der Landkreis nur dann zum Weiterbetrieb des Krankenhauses Isny verpflichtet ist, „soweit dies nicht durch staatliche oder sonstige vom Landkreis nicht zu vertretende Maßnahmen und Ereignisse unmöglich gemacht wird“. Richterin Gabriele Uhl teilt die Auffassung des Kreises beziehungsweise der Oberschwabenklinik, dass die Einführung der Fallpauschalen und die vielen Verschlechterungen in der Kostenerstattung der ärztlichen Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen ein solcher Grund sein könnten.

Isnys Bürgermeister Rainer Magenreuter hat aber bereits angekündigt, nach einem für die Stadt negativen Urteilsspruch am 13. Juni vermutlich in Berufung zu gehen, was den Rechtsstreit dann noch einmal herauszögern wird. Zu den Inhalten der Verhandlungen wollen sich beide Parteien nicht äußern. „Ich teile Ihnen dazu jedoch mit, dass sich die Stadt Isny grundsätzlich an Verträge und Vereinbarungen hält“, so Magenreuter.

Kreis muss keine großen Zugeständnisse machen

Nachdem der Landkreis den Entwurf vom 19. April nach SZ-Informationen aber auf gar keinen Fall akzeptieren will, soll mittlerweile ein neues Angebot der Stadt Isny vorliegen, das eine etwas bessere Grundlage bieten soll. Angesichts der eindeutigen Haltung des Landgerichtes Ravensburg sei der Kreis jetzt allerdings nicht mehr in der Situation, große Zugeständnisse machen zu müssen, sagte ein Insider der Schwäbischen Zeitung.