Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gut Ding will Weile haben. Ich hatte bezüglich der Kodierung der Radiofrequenzkyphoplastie eine ausführliche Begründung beim zuständigen MDK angefordert. Ich gebe hier die Kernaussagen der Stellungnahme wieder:
1. Radiofrequenzkyphoplastie ist eine der Methoden, bei der die Aufrichtung durch Lagerung oder ausschließlich durch Zement-basierte Verfahren erreicht wird.
2. Als Kyphoplastie werden Systeme bezeichnet, die prinzipiell eine mechanischen Aufrichtung herbeiführen können.
3. Bei der Radiofrequenzkyphoplastie ändert sich nur die Fließeigenschaft des Zements, somit handelt es sich vielmehr um Augmentations- bzw. Verstärkersysteme.
Das bedeutet wohl, dass es wie beim Highlander nur einen geben kann: die Kyphoplastie mit Ballon, da hier eine mechanische Aufrichtung durch den Ballon erreicht wird.
Und damit ist klar, dass ich in Zukunft jede vom MDK gekürzte Radiofrequenzkyphoplastie vor Gericht einklagen muss.
Was mich aber noch besonders ärgert ist, dass mein MDK die Stellungnahmen vom DIMDI und der DWG als unabhängige Sachverständige bezüglich Klassifizierung ignoriert.
Grüße aus Unterfranken
KayHo