MDK - Streichung präoperativer Tag: Bereich Pädiatrie

  • Guten Abend,

    in letzter Zeit kommt es in unserem Klinikum im Bereich der Kinderchirurgie zu gehäuften Anfragen des MDK’s hinsichtlich der Notwendigkeit des stationären Aufenthaltes am Vortag eines operativen Eingriffs.

    Diese Anfragen werden auch dann gestellt, wenn es sich um Kinder handelt, welche das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Letztere werden in unserem Haus grundsätzlich einen Tag vor dem Eingriff aufgenommen, da nicht sichergestellt werden kann,
    1.) dass im häuslichen Umfeld ab 2 Uhr mgds. keine Nahrung mehr verabreicht wird (die Kinder werden stationär per Infusion versorgt)
    2.) dass die Operation auf den frühesten Termin gelegt wird, so dass man die Kinder mgds. einbestellen könnte (aufgrund eventueller Notfälle kann es hier zu Verschiebungen kommen)

    Wir sehen die praeoperative stationäre Aufnahme bei diesen kleinen / jungen Patienten aus den vorgenannten Gründen nach wie vor als gerechtfertigt an, hätten hierzu aber gern Erfahrungsberichte anderer Mitglieder, um uns gfalls auf diese berufen, bzw. deren Argumentation anschließen zu können.

    Vielen Dank!

    prosenke

  • Hallo Prosenke,

    es gibt ein BSG Urteil mit ähnlichem Sachverhalt, in dem der präoperative Tag annerkannt war. Schauen Sie bitte bei \"Neues vom BSG\" hier in Forum. Wir haben zwar keine Kinder bei uns im Haus, aber ältere multimorbide Menschen. In 2 Fällen haben wir uns auf das Urteil berufen und gerade heute habe ich ein von den beiden Gutachten wieder bekommen- der Tag wurde genehmigt. Vielleicht hilft es auch Ihnen.

    :d_gutefrage:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo -

    z.B. Urteil - 20.05.2008 - S 1 KR 382/07 Es wurde eine Hernie festgestellt und am 03. Januar 2006 die Operation durchgeführt und die Bruchlücke verschlossen. Die Klägerin verwies hinsichtlich der Aufnahme zur vollstationären Behandlung darauf, dass die Verständigung mit der Mutter überaus schwierig gewesen sei, da diese über keine Kenntnisse der deutschen Sprache verfüge, sondern nur russisch spreche und auch die Erkrankung und das Prozedere nur schwer verständlich zu machen waren. Sie verwies auf die Gefahr, dass der Säugling am Operationstag nicht nüchtern in der Klinik erscheinen würde (vergleiche Arztbericht an den behandelnden Kinderarzt Dr. L vom 03. März 2006).

    - im selben Tenor auch aus S 6 KNK 77/05 aber Voruntersuchung für Koronarangiographie dort: Von ausschlaggebender Bedeutung für die vorgenommene Beurteilung ist für das Gericht aber insbesondere auch die Tatsache, dass, wie gerichtsbekannt ist, ein Versicherter bei der Durchführung einer Koronarangiographie nüchtern sein muss. Wie das aber ein verantwortungsbewusster Arzt unter Berücksichtigung seines Haftungsrisikos sicherstellen will, wenn ein Versicherter nach Durchführung einer prästationären Diagnostik und Aufklärung am eigentlichen Untersuchungstag morgens anreist, erschließt sich dem Gericht nicht. Da aber ausschließlich der den Eingriff durchführende Arzt und gerade nicht der Arzt des SMD das entsprechende Haftungsrisiko trägt, ist es für das Gericht gerade medizinisch vertretbar, wenn der Versicherte bereits einen Tag vor Durchführung der Koronarangiographie stationär aufgenommen wird.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo TT,

    Achtung - das zitierte Urteil \"nüchterner Patient\" S 6 KNK 77/05 ist nicht rechtskräftig geworden. Die Klägerin hat ihre Klage im Berufungsverfahren zurückgenommen.

    Ein schönes Wochenende allerseits!

    Meyer Zwo

  • Guten Morgen,

    ich würde gerne diese Diskussion mit einer aktuellen Frage fortführen:

    Hat aus dem Forum jemand eine zitierfähige Quelle, die bei operativ zu versorgenden Neugeborenen oder Säuglingen die Aufnahme am präoperativen Tag verteidigen lässt?

    Da die Kinder 6 Stunden vor OP - Beginn nicht gestillt werden dürfen, erhalten diese präoperativ (nach Bedarf) eine Infusionsgabe ab ca. 3 Uhr in der Nacht.

    Laut MDK wäre dieses nicht notwendig. Die Kinder könnten ja noch in den Morgenstunden gestellt werden, die OP müsste dann im Zeitplan eben erst in den späteren Vormittag terminiert werden.

    Unter dem Aspekt des Wirtschaftlichkeitsgebotes ist dieses bei elektiven Operationen kaum argumentativ zu wiederlegen.

    VG

    Stephan Wegmann

  • Guten Morgen,

    schauen Sie Mal in ihre Nachrichten.
    Hoffe es hilft.

    MfG
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental