Liebes Forum,
folgende Konstellation beschäftigt mich:
Unsere DRG B44A (Neurokomplex+Ger.Komplex) -> beide Komplexbehandlungen + Barthel Index U50.50 werden geprüft
MDK streicht Neurokomplex wegen fehlender Dokumente (unsereseits akzeptiert), bestätigt U50.50 und streicht Ger. Komplex da "eine andauernde erheblich herabgesetzte Belastbarkeit (Bathel 0-15) erlaube keinerlei aktive Teilnahme an rehabilitativ-therapeutischen Maßnahmen"
Meine Sicht der Sachlage:
-da Strukturmerkmale der Geriatrischen Komplexbehandlung sowie U50.50 duch GA bestätigt kommt DRG B44B zum Tragen. Den niedrigen Barthel Index (Barthel zu Begin der Behandlung) nun heranzuziehen um die komplette Therapie zu streichen ist mMn nicht korrekt bei ansonsten erfüllten Bedingungen der Komplexbehandlung. Ich werte dieses "Gutachten " lediglich als Meinungsäußerung, jedoch nicht als substantiiert.
Wie sehen Sie diesen Fall?
LG,
BoB77