• Hallo zusammen,

    wir haben einen Behandlungsfall, bei dem ein Patient auf der Stroke Unit aufgenommen wird. 
    Aufgrund neurologischer Symptomatik wird der Verdacht eines Hirninfarkts gestellt. 
    Im CCT wird ein thrombembolischer Basilarisspitzenverschluss, mit deutlicher Demarkation ischämischer Areale, bestätigt. 
    Selektive intrakranielle Thrombolyse durch PTA. 
    Die bestehende Aphasie, Hemiparese und Dysphagie werden therapiert. 
    Kodiert wurde als HD die I63.1 (Hirninfarkt durch Embolie präzerebraler Arterien) mit Sekundärcode G46.3* (Hirnstammsyndrom)

    Dürfen die Nebendiagnosen Aphasie, Hemiparese und Dysphagie zusätzlich, bei therapeutischem Aufwand, kodiert werden. Oder beinhaltet das Hirnstammsyndrom bereits diese Kodierung? Wäre für Informationen sehr dankbar.

    dagpow

  • Hallo Herr Konzelmann,

    danke für die schnelle Antwort. Wo steht das jedoch beschrieben, bzw. auf welche Richtlinie beziehen Sie sich? Der MDK sieht die zusätzliche Kodierung der "Defizite" als nicht gerechtfertigt an. Bei "Syndrome" ist es eben nicht wie bei "Symptome", so Aussage des Gutachter....

    MfG

    dagpow

  • Dann machen Sie bitte den Gutachter auf die spezielle "DKR 0601i Schlaganfall - Akuter Schlaganfall" aufmerksam.

    Zitat

    1. Akuter Schlaganfall

    Solange der Patient eine fortgesetzte Behandlung des akuten Schlaganfalles und der umittelbaren Folgen (Defizite) erhält, ist ein Kode aus den Kategorien I60-I64 (Zerebrovaskuläre Krankheiten) mit den jeweils passenden Kodes für die Defizite (z.B. Hemiplegie, Aphasie, Hemianopsie, Neglect...) zuzuweisen.


    Die speziellen Kodierrichtlinien "schlagen" die Allgemeinen, somit ist es unerheblich ob die Defizite mit dem zugrundeliegenden Hirnstamminfarkt vergesellschaftet sind, noch bedarf es für die Kodierung der Defizite (Symptome) einen entsprechenden Aufwand nach der Nebendiagnosen-Richtlinie. Sie sind dazu angewiesen, diese zusätzlich zu verschlüsseln. Punkt.

    Herzliche Grüße

    Kodiak

    Einmal editiert, zuletzt von Kodiak (27. Mai 2015 um 09:32)

  • Guten Abend,

    es ist nur interessant, dass die/der Gutachter des MDK, die/der sich ja eigentlich ausschließlich mit solchen Dingen beschäftigt, nachdem er sich aus der wirklichen Arbeit mit und der Verantwortung für die Patienten rausgemogelt hat,(zum Glück für die Patienten?) nicht einmal das bisschen weiß was er dann noch wissen müsste.

    OKIDOCI 8)

    2 Mal editiert, zuletzt von okidoci (1. Dezember 2012 um 13:27) aus folgendem Grund: naja, der MDK tut halt hier seine Pflicht. Ob er die vom obersten Sozialrichter geforderte Neutralität an den Tag legt, ist eine andere Frage.

  • Hallo okidoci,

    nicht ganz korrekt! In dieser Fallkonstellation wertet das Hirnstammsyndrom mit 3 Punkte. Die Kodierung des Hirnstammsyndroms triggert den Fall in einen höheren Splitt. Habe mich selbst sehr gewundert. Habe den Fall auch nochmals online gegroupt; gleiche Ergebnis!!!

    Mit freundlichem Gruß
    dagpow

  • Hallo dagpow,

    ich hab es über den Webgrouper der Uni Münster laufen lassen, das Hirnstammsyndrom gibt 2 CCL Punkte die DRG bleibt bei B70F, allerdings ohne irgendwelche zusätzlichen Diagnosen. Das muss dann an den zusätzlichen Diagnosen liegen, da würde ich gerne wissen was Sie genau codiert haben.

    Die selektive Thrombolyse beamt Sie aber aus den Schlaganfall-DRG raus in B20.- (Kraniotomie). Und da spielt der CCL tatsächlich die von Ihnen beschriebene Rolle. Unter den zu vermutenden Umständen haben Sie ja wahrscheinlich auch noch einen neurologische Komplexbehandlung auf eine Stroke-Unit durchgeführt?

    Da muss ich dem MDK diesmal Abbitte tun, zumindest was die Möglichkeit einer Kostenreduktion betrifft.

    Trotzdem kann ja eine Hirnstammsymptomatik die unterschiedlichsten Defekte hervorrufen, und von daher halte ich es für gerechtfertigt, diese einzeln aufzuführen. Notfalls muss man halt die G46.3 weglassen, wenn man die Symptome einzeln beschreibt.??

    Kalt und Sonne!

    OKIDOCI 8)

    2 Mal editiert, zuletzt von okidoci (1. Dezember 2012 um 13:28)

  • Trotzdem kann ja eine Hirnstammsymptomatik die unterschiedlichsten Defekte hervorrufen, und von daher halte ich es für gerechtfertigt, diese einzeln aufzuführen. Notfalls muss man halt die G46.3 weglassen, wenn man die Symptome einzeln beschreibt.??

    Notfalls G46.3 weglassen? Das sind mal locker 6000,00 Euro weniger Erlös!!!! :cursing:
    Darum auch meine Anfrage im Forum...
    Von der B39A in die B39 B ist schon ein kleiner Quantensprung :thumbup:


    I63.1 Hirninfarkt durch Embolie präzerebraler Arterien
    R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
    R47.0 Dysphasie und Aphasie
    G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
    G46.3* Hirnstammsyndrom

    8-836.70 Perkutan-transluminale Gefäßintervention: Selektive Thrombolyse: Gefäße intrakraniell
    8-981.1 Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls: Mehr als 72 Stunden

    Es wertet in dieser Konstellation auch nur die G46.3 Hirnstammsyndrom / G46.4 Kleinhirnsyndrom - die anderen Syndrome triggern den Fall nicht!!!

    Jedoch bin ich der Meinung, Kodiak´s Auffassung zu folgen....

    Dann machen Sie bitte den Gutachter auf die spezielle "DKR 0601i Schlaganfall - Akuter Schlaganfall" aufmerksam.

    Zitat


    1. Akuter Schlaganfall

    Solange der Patient eine fortgesetzte Behandlung des akuten Schlaganfalles und der umittelbaren Folgen (Defizite) erhält, ist ein Kode aus den Kategorien I60-I64 (Zerebrovaskuläre Krankheiten) mit den jeweils passenden Kodes für die Defizite (z.B. Hemiplegie, Aphasie, Hemianopsie, Neglect...) zuzuweisen.

    Die speziellen Kodierrichtlinien "schlagen" die Allgemeinen, somit ist es unerheblich ob die Defizite mit dem zugrundeliegenden Hirnstamminfarkt vergesellschaftet sind, noch bedarf es für die Kodierung der Defizite (Symptome) einen entsprecehnden Aufwand nach der Nebendiagnosen-Richtlinie. Sie sind dazu angewiesen, diese zusätzlich zu verschlüsseln. Punkt.


    Mit freundlichem Gruß
    dagpow

  • Guten Abend,


    ich hatte wie gesagt die genauen ICD und OPS nicht, von daher war das mit "weglassen" ein bisschen ein Schuss ins Blaue.

    "Hirnstammsyndrom" ist ja keine klar umschriebene Entität und kann je nach Lokalisation unterschiedliche Symptome bzw neurologische Ausfälle hervorrufen, von daher ist die Codierung der einzelnen Ausfälle m.E. gerechtfertigt. Es gibt nicht "das Hirnstammsyndrom", sondern allenfalls "ein Hirnstammsyndrom.

    Hier aus Wikipedia eine kleine Auflistung der verschiedenen Syndrome:


    gute Nachtruhe

    OKIDOCI 8)