Hallo Forum,
kann mir hier jemand helfen:
Unser Krankenhaus hat nur die "Notfall-KV-Abrechnung" und wir dürfen angeblich nur 1 Fall pro Quartal erstellen (für alle Fachrichtungen, also auch wenn ein Patient erst zwecks Hämorrhoiden in die Chir. kommt und drei Wochen später zwecks Bauchschmerzen in die Innere) mit der Aussage, dass die Notfallabrechnung eine Institutsleistung ist und daher ja immer die gleiche Institutionsnummer auf dem Schein steht. Wir diskutieren diese Thematik schon länger, denn auf den Scheinen steht doch die Bestriebsstättennumer oder? Und deshalb denke ich das wir bei einem Patienten für jede Fachrichtung einen Fall abrechnen dürfen, oder denke ich falsch?
VG