KV-Fälle verschiedener Fachrichtungen

  • Hallo Forum,

    kann mir hier jemand helfen:

    Unser Krankenhaus hat nur die "Notfall-KV-Abrechnung" und wir dürfen angeblich nur 1 Fall pro Quartal erstellen (für alle Fachrichtungen, also auch wenn ein Patient erst zwecks Hämorrhoiden in die Chir. kommt und drei Wochen später zwecks Bauchschmerzen in die Innere) mit der Aussage, dass die Notfallabrechnung eine Institutsleistung ist und daher ja immer die gleiche Institutionsnummer auf dem Schein steht. Wir diskutieren diese Thematik schon länger, denn auf den Scheinen steht doch die Bestriebsstättennumer oder? Und deshalb denke ich das wir bei einem Patienten für jede Fachrichtung einen Fall abrechnen dürfen, oder denke ich falsch?

    VG

  • Hallo,

    die KV hat hier Recht. Sie rechnen nur einen Schein pro Quartal ab.

    Es hängt jetzt stark von Ihrer KV hab. Hier in Westfalen-Lippe gibt es eine sog. Klammer-Liste. Wir können also für jeden KV-Notfall-Kontakt einen weitern Fall/ Schein mit Besuchstag anlegen und abrechnen. Das KBV-Prüfmodul fügt die einzelnen Kontakte des Patienten dann auf einen fiktiven Schein zusammen.

    Das bedeutet, egal ob der 1. Kontakt chirurgisch und der der 2. Kontakt neurologisch motiviert war. Der 2. Kontak ist ein Folgekontakt und entsprechend abzurechnen. Die Fachrichtung ist egal.

    Alternativ könnten Sie auf Ihrem Abrechnungsschein alle Kontakte des Patienten im Quartal dokumentieren und abrechnen.

    Gruß

    S. Lindenau

  • Guten Morgen,

    da gebe ich meinem Vorredner Recht.
    Bei uns ist es genauso. Wenn denn mal ein Fall - 2. Aufenthalte hat - klammert das Prüfmodul den zu einem , deshalb gibt es da i.d.R. auch eine Klammerliste..

    Wir versuchen durch interne Regelungen die PAt. meist unter einer Nummer über alle Fachabteilungen mit sogenannten Kontakt abzubilden. ( hängt von der Software ab )

    VG

    R.E.

  • Guten Tag!

    Bisher wurde bei uns auch so abgerechnet! Alle Besuche in einem Quartal an einem Fall! Einmal die Ordinationsgebühr und für weitere Besuche die Konsultationsgebühr!

    Jetzt behauptet der Software Hersteller das sei falsch! Für jede neue Erkrankung im Quartal soll ein neuer Fall angelegt werden und auch mehrfach die Ordinationsgebühr eingesetzt werden!

    Kann mir jemand sagen, ob in wo es dazu Gesetze zum Recherchieren gibt?
    Also außer den zwei Abschnitten im EBM!
    Viele Grüße