Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gerne würde ich die folgende Konstellation zur Diskussion stellen:
Stationäre Aufnahme eines Patienten zur Nasen – Septum – OP;
Pat. wird wie üblich vorbereitet und eingeleitet. Auf dem OP – Tisch stellt der
Operateur dann fest, das aufgrund einer lokalen Infektion ein Eingriff nicht
erfolgen kann. Abbruch der OP, Ausleitung und Entlassung am gleichen Tag gegen
Mittag.
Würden Sie diesen Fall als (klagesicher) stationär abrechnenbar ansehen? – Anzumerken ist, das die geplante Prozedur (es liegen
keine genauen Angaben vor) sehr wahrscheinlich eine Leistung des AOP –
Kataloges darstellen könnte.
Herzlichen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Wegmann