ambulante oder stationäre Behandlung

  • Also, was die Abrechnung von ambulanten Defis und Ereignisrekordern betrifft, muss man sich vorher eine Einzelfallkostenübernahmeerklärung der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung. Hierbei sind die Hersteller bestimmt behilflich. Einfach mal nach Unterstützung fragen.
    Darüber hinaus gibt es einige Insellösungen mit IV- oder Selektivverträgen. auch das wissen die Außendienstler der Hersteller in der regel, wo es was gibt oder verweisen an den jeweiligen Reimbursementmanager der Firma.
    Es gibt also Lösungen und man muss diese Leistungen nicht kostenlos erbringen.

  • Ich möchte das Thema noch einmal aufgreifen, da es bei uns aktuell brisant ist.

    Wir haben aktuell 2 Fälle, bei denen stationär ein Loop-Rekorder implantiert wurde bei Synkope.
    Diagnostik ist alles erfolgt.
    Der MDK hat die Fälle geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es aus wirtschaftlicher Sicht auch ein externer aufklebbarer Ereignisrekorder getan hätte.
    Seit heute Morgen suche ich im Netz nach so einem Gerät.
    Kann mir jemand helfen?
    Wie handhaben andere Kliniken die Versorgung mit Ereignisrekordern?


    Grüße NaSchu

  • Tag,

    die Problematik ist bekannt. Eine ambulante Abrechnungsform existiert indes nach meiner Kenntnis nicht (Vielleicht weiß im Forum jemand etwas anderes).
    Die Leistung ist bei uns selten, wir fragen daher immer vorher bei der Kasse an, ob 1 BT akzeptiert wird. Bei manchen KTR zieht das wochenlange Schriftwechsel nach sich, an deren Ende sich die Kasse die Prüfung der stat. NW vorbehält, in diesem Fall lehnen wir die Behandlung ab.
    Sollte jemand ein tragfähiges Modell zur ambulanten Abrechnung haben, wäre ich dankbar.
    Gruß
    merguet

  • Hallo miteinander,

    meine Erfahrung:
    - Analog den Empfehlungen der Herstellerfirma : http://www.medtronic.de/fachkreise/rei…/index.htm#tab4
    Verfahren und Kosten (GOÄ) mit den größten Kassen einen und immer vor Implantation eine Kostenübernahme beantragen.
    - dann quasi als Sonder- AOP abrechnen, nicht stationär, nur bei Problemen
    - seit der Etablierung des Verfahren habe ich im Haus nichts mehr an MDK- Anfragen auf dem Tisch


    Grüße

    Uwe Neiser


  • Guten Morgen,

    hat jemand aus dem Forum zwischenzeitlich nähere Informationen zu dem von Willis benannten Grundsatzgutachten?

    Auch der MDK Westfalen - Lippe beruft sich auf dieses, ohne uns jedoch mitzuteilen, welche Diagnostikschritte laut diesem Gutachten obligat im Vorfeld erfolgen müßen.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Nein, habe nichts, die Barmer hat nicht weiterhelfen können, der MDK auch nicht...

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo,

    Medtronic hilft recht gut bei diesem Fragen.

    Sonst gerne auch Kontaktaufnahme über PN mit mir zum Austausch über die Frage Loop - Recorder.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • In der Zeitschrift Der Kardiologe aus 3/2017 auf den Seiten 209 - 2018 findet sich der Beitrag die "Kriterien für die Notwendigkeit und Dauer von Krankenhausbehandlung bei elektiven rhytmologischen Eingriffen". Dies ist sicherlich auch für Event-Rekorder hilfreich, wenngleich auch noch hier Unterschiede bleiben.

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