Hallo.
In meiner Klinik gibt es verschiedene Ansichten, was die A2 Einstufung betrifft.
Meine Klinik rechnet noch nicht nach PEPP ab, wir üben es aber schon. Nun meint unser Professor, als ich mein PEPP-Handbuch rausholte und ihm die Kriterien für eine A2 Einstufung vorlas, dass die Kriterien im PEPP System strenger wären, als die, die es als Vorgabe für die Psych PV nach Bundespflegesatzverordnung gibt und da wir noch nicht peppen, ohne diese strengen Kriterien in die A2 einstufen können.
Er hätte ganz gern zum Stichtag 2 A2 Patienten von 30...
Ich sehe das aber so, dass wir eine psychosom. psychother. Station sind, mit essgestörten Pat., Depressiven und Pat.mit Expositionen. Wir sind keine Akutstation. Wir schaffen seeehr selten mal eine Intensivbehandlung in der Behandlungskategorie für 1-2 Tage, aber damit ist noch lange keine A2 Einstufung drin, oder?
Hoffe auf paar gute Argumentationsvorschläge, muss nächste Woche Rede und Antwort stehen. Ist dem wirklich so, dass im PEPP System härtere Kriterien zur Einstufung vorliegen?
LG und schönes WE