Hallo Forumsmitglieder,
weiß jemand, inwieweit Kürzungen der Kostenträger infolge von MDK-Verfahren in die Kalkulation der DRG eingehen?
Z.B. wird aufgrund einer MDK-Prüfung bei einem Fall mit einer VD von einem Tag über der unteren GVD, die ja erst später vom InEK ermittelt wird, ein Tag der Liegedauer gekürzt. Wie geht der Fall in die Kalkulation ein?
Gleiches bei Überschreitung der oGVD - vom Kostenträger wird die Überschreitung der oGVD nicht anerkannt. Aus Sicht des Erlöses wird daraus ein Inlier. Wie geht der Fall in die Kalkulation ein?
Erfolgt die DRG-Kalkulation aufgrund der tatsächlichen Behandlungstage, müsste m.E. eine "Linksverschiebung" der kalkulierten Kosten resultieren. D.h., dass für die Inlier geringere Kosten kalkuliert werden als für die später als Inlier vergüteten Fälle entstehen, weil ein "Profitlier" weniger in der Gruppe der vergüteten Fälle ist. (Anm.: "Profitlier" = Fall mit VD zwischen uGVD und mVD)
Erfolgt die DRG-Kalkulation umgekehrt anhand der gekürzten Fälle, sollte die Gruppe der kalkulierten Inlier der später vergüteten Gruppe der Inlier entsprechen.
Oder denke ich da falsch?
Viele Grüße
Medman2