neurologische Komplexbehandlung - Entlassung von der Stroke

  • Bei mehr als 72 h Monitoring etc. nehme ich den Kode 8-981.1
    Abgesehen von diesem Kode: gibt es denn evtl. Abschläge oder Verluste, wenn der Patient nach 72 h sofort von der ITS entlassen wird?
    Er lag dann 3 Tage...Ist möglicherweise die untere gvd unterschritten?
    Die Ärzte halten daran fest, dass der Patient weiter 24 h bzw. 48 h in der Klinik verbleiben muss, da ansonsten das Geld "flöten" gehen würde.
    Ich bin genauso überfragt ;(


    Hallo Lila,

    die uGVD beträgt in der DRG B70B 3 Tage. D. h. es würde rechnerisch kein Abschlag resultieren, wenn der Pat. nach 3 Behandlungstagen das Krankenhaus von der Stroke aus verlässt. Ansonsten schließe ich mich ebenfalls den Aussagen von GW an.

    LG

  • Hallo Lila,

    formal ist die Abrechnung der Komplexbehandlung > 72 h korrekt, wenn die sonstigen Kriterien erfüllt werden. Wenn jedoch ein Schlaganfallpatient direkt im Anschluss an diese 72 h entlassen wird, müssen sie bei einer Prüfung nachweisen, dass die Stroke - Behandlung >72 h notwendig war.
    Wenn ein Patient 3 Tage nach einem Hirninfarkt entlassen wird, ist eine Stroke - Behandlung >72 h nicht plausibel und wird mit Sicherheit einer Prüfung durch den MDK unterzogen.
    Eine entsprechende Notwendigkeit wird hier dann wahrscheinlich nicht gesehen und die Komplexpauschale wird auf > 24 h gekürzt.
    Evtl. hat Ihr Arzt entsprechende Erfahrungen schon machen dürfen ?

    LG

  • Guten Morgen,

    ich schalte mich in die Diskussion noch einmal ein, weil die neurologische Komplexbehandlung seit vielen Jahren ein Dauerthema ist.

    Der MDK fokussiert sich gerne auf Fälle mit einer Komplexbehandlung von knapp über 72 Stunden. Argument: Patient hätte auch nach z.B. 65 Stunden auf Normalstation verlegt werden können, da der Zustand nach NIH-Punkten deutlich gebessert war. Das ist ein beliebter Streitpunkt.
    Wird ein Patient relativ unverzüglich nach den 72 Stunden entlassen, wird das den MDK natürlich (und nachvollziehbar!!) auf den Plan rufen. Fragestellung: "Waren die 72 Stunden wirklich notwendig?" Ich gehe ebenfalls davon aus, dass der Oberarzt mit solchen Argumenten bereits konfrontiert wurde....

    Auch ich möchte mich ausdrücklich den Aussagen von GW anschließen. Das System ist ein lernendes. Es muss "uns" (=den erbrachten Leistungen) folgen und nicht umgekehrt. Deshalb auch in unserer Klinik das ständige Credo: "Behandelt die Patienten, wie sie es benötigen und wie Ihr als Ärzte es für richtig haltet und verantwortet". Die Leistungen werden entsprechend kodiert. Bestenfalls gibt es im nächsten oder übernächsten Jahr eine Anpassung der Kataloge.

    Viele Grüße und einen angenehmen Tag

    Freundliche Grüße

    S.d.R.

  • Die Komplexbehandlung wird immer mehr zum Dauerbrenner. Fakt ist , das früher geprüft wurde, ob die Bedingungen der Komplexbehandlung erfüllt wurden. Jetzt, wo die Krankenhäuser mit Zertifizierung ihr Dokumentation an die Erfordernisse angepasst haben, wird die medizinische Indikation hinterfragt! Es gibt leider keine Studien, die eine handfeste medizinische Begründung für eine Komplexbehandlung >72h. Aus dem Grunde werden bei uns inzwischen mehr als 2/3 diese Fälle geprüft und zumeist abschlägig beschieden. Die Indikationen der Stroke Behandlung über die 72h hinauswerden in den Kodierempfehlungen der DGN auf Seite 124 genannt:

    • Der Verlauf war zum Zeitpunkt der Aufnahme oder in den vergangenen 72h fluktuierend oder progredient.
    • In den Monaten vor dem aktuellen Ereignis sind rezidivierende Insulte mit bleibendem oder auch reversiblen Ausfällen aufgetreten (Risikopatienten) Zu solchen Patienten zählen auch solche mit Vorhofflimmern und stenosierenden Veränderungen der hirnversorgenden Gefäss.
    • ....Vitalparameter instabil....oder in den letzten Tagen ...waren. (Herzrhythmusstörungen, Blutdruckschwankungen)
    • ....jeder vigilanzgestörte Patient....

    Nach meiner Erfahrung hat man bei MDK Begehungen und Gutachten mit diesen Faktoren eine Chance, die Überschreitung der 72h zu begründen. Alles andere wird gestrichen und es bleibt nur der Klageweg. Davon unbenommen wirkt eine kurzfristige Verlegung oder Entlassung unmittelbar im Anschluss an die 72h einfach nicht überzeugend. Es gibt eine ausführlichen Thread an anderer Stelle.: MDK hinterfragt die medizinische Indikation der Komplexbehandlung Schlaganfall 8-981.1
    Inzwischen liegt beim DIMDI ein Vorschlag zur Änderung dieser Abrechnungsfrage vor. (http://www.dimdi.de/dynamic/de/kla…-strokeunit.pdf )
    Ergänzend zur Problematik noch die Stellungnahme des Vorstandes zur Komplexbehandlung des Schlaganfalles.

    Solange keine weiteren Studien oder Präzedenzfälle vorliegen muss man sich daran orientieren.

    mfg
    VKR

    Mit freundlichem Gruß


    Klore