Intensivmerkmale – MDK Gutachten

  • Hallo zusammen,

    gibt es in anderen Häusern bereits Erfahrungen zu diesen beiden Intensivmerkmalen:


    „Anwendung besonderer Sicherungsmaßnahmen“ bei richterlich untergebrachten Patienten
    In einem MDK-Gutachten wurde die Notwendigkeit des Einsatzes von individuellen besonderen Sicherungsmaßnahmen angezweifelt, da der richterlich untergebrachte Patient einen Gruppenausgang mit mehreren Patienten mit Personalbegleitung angeordnet bekam.
    Nach den Ausführungen des Unterbringungsgesetzes ist das Krankenhaus verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Betroffenen sich der Unterbringung nicht entziehen können.
    Nach unserer Auffassung sind hierzu entsprechende bauliche Voraussetzungen (geschlossene Station) aber auch eine entsprechende Aufsichtspflicht zu schaffen. Letztere ist nur durch einen erhöhten personellen Aufwand zu realisieren. Der hiermit verbundene erhöhte Personalaufwand stellt meiner Ansicht nach eine individuelle besondere Sicherungsmaßnahme bei richterlich untergebrachten Patienten dar.
    „Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung“
    Bedeutet dieser Punkt, dass im konkreten Einzelfall beobachtete akute Gefahrenmomente dokumentiert werden müssen. Also dass beispielsweise ein verwirrter Patient weggelaufen ist und aufwendig gesucht werden musste, weil er nicht zurück gefunden hat. Oder der akut psychotische Patient, welcher sich so bedroht fühlt, dass er Mitpatienten angegriffen hat.
    Oder reicht die Möglichkeit, dass jederzeit ein schadenstiftendes Ereignis mit hieraus resultierender potentieller Gefährdung für den Patienten selbst oder andere, um das Kriterium codieren zu können?

  • Anwendung besonderer Sicherungsmaßnahmen:
    - meines Erachtens ist der erhöhte aufwand dadurch gegeben das der Ausgang nur in Personalbegleitung war. (wird bei uns angewendet wobei es nur mit examinierten Pflegepersonal statt gefunden hat)[/b]
    Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung:
    - verwenden wir häufig auf der Geronto, wenn es dementsprechend Dokumentiert ist in den Pflegeberichten
    z.B. läuft in Isolationszimmer, belästigt Mitpatienten, ist Nachts unruhig stört den Stationsablauf und bringt Mitpatienten dadurch gegen sich auf.

  • Hallo,

    auch bei uns werden die "Sicherungsmaßnahmen" vom MDK bestritten.
    Eine komplette Ausgangssperre wurde nicht anerkannt.
    Eine Überwachung im 3-Bett-Zimmer durch eine Sitzwache wurde nicht anerkannt.
    Eine 15-minütige Sichtkontrolle wurde nicht anerkannt.

    Bleibt die Frage, was eigentlich nach Auffassung des MDK dieses Merkmal rechtfertigt.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo,

    ich habe mich kürzlich gefragt, inwiefern bei einer Unterbringung zusätzliche, tägliche Dokumentation (i.S. der Bestätigung von Intensivmerkmalen durch das beobachtende Personal) erforderlich ist. Bzw. ob hierbei die Indikationsprüfungen des ärztlichen Personals als "Bestätigung" der Intensivmerkmale und der Unterbringung bereits ausreichend sind? Hat hierzu jemand schon Erfahrungen gemacht bzw. wie handhabt ihr das in Euren Kliniken?

  • Hallo,

    wir haben (leider) noch keine Gutachten des MDK erhalten. Ich bin auch wahnsinnig gespannt was bei den Prüfungen herauskommen wird, denn ich finde die Auswahl der Intensivmerkmale ist (wie so vieles Andere auch) eine Frage der Definition.
    Für mich ist Unterbringung und der Aufenthalt auf geschlossener Station ebenfalls eine individuelle Sicherungsmaßnahme. Andere sehen nur einen erhöhten Aufwand als Bestätigung des Merkmales, wenn Patienten z.B. versuchen die Station zu verlassen. Allerdings bin ich bei Ausgängen mit Angehörigen oder in der Gruppe auch eher vorsichtig. Nur wenn der Ausgang 1:1 erfolgt belasse ich die Sicherungsmaßnahmen.
    Bei der Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung gehe ich davon aus was wäre, wenn der Patient nicht betreut werden würde. Wenn er im ambulanten Setting gefährdet wäre, gebe ich das Merkmal.

    Eine komplette Ausgangssperre wurde nicht anerkannt.
    Eine Überwachung im 3-Bett-Zimmer durch eine Sitzwache wurde nicht anerkannt.
    Eine 15-minütige Sichtkontrolle wurde nicht anerkannt.

    Das finde ich aber auch etwas besorgniserregend! Haben Sie das so akzeptiert? Waren da Doku oder Indikation problematisch?

    Viele liebe Grüße
    Tina

  • Hallo zusammen,
    wir hatten schon ein MDK Gutachten, wo das Merkmal Sicherungsmaßnahme gestrichen wurde, obwohl die Pat. mit Unterbringungsbeschluss auf einer geschlossenen Station war. In dem Fall werden wir voraussichtlich klagen. Die Wartezeit beträgt dafür aber zur Zeit wohl ca. 2 Jahre.... :(
    Grüße, helmutwg

  • Hallo,

    das genannte Gutachten wird zur Zeit mit der Kasse geklärt. Falls diese auf der Kürzung gemäß Gutachten beharrt werden wir klagen.
    Aber der Klageweg ist auch nicht mehr das, was er mal war...

    Viele Grüße - NV

  • Hallo,

    das genannte Gutachten wird zur Zeit mit der Kasse geklärt. Falls diese auf der Kürzung gemäß Gutachten beharrt werden wir klagen.
    Aber der Klageweg ist auch nicht mehr das, was er mal war...

    Viele Grüße - NV

    Ich wünsche hierbei viel Erfolg!!!!

  • Hallo,

    auch bei uns werden die "Sicherungsmaßnahmen" vom MDK bestritten.
    Eine komplette Ausgangssperre wurde nicht anerkannt.
    Eine Überwachung im 3-Bett-Zimmer durch eine Sitzwache wurde nicht anerkannt.
    Eine 15-minütige Sichtkontrolle wurde nicht anerkannt.

    Bleibt die Frage, was eigentlich nach Auffassung des MDK dieses Merkmal rechtfertigt.

    Viele Grüße - NV

    Hallo.
    In welchem Bundesland ist das?