Guten Morgen,
aktuell wird bei uns diskutiert, ob bei medizinischer Notwendigkeit, eine TEE / TTE in der selben Klinik durchgeführt werden muss, in der der Pat. mit einem Hirninfarkt aufgenommen wurde, oder ob man sie für die ambulante Weiterbehandlung empfehlen kann, und trotzdem die neurol. Komplexbehandlung abrechnen kann.
Weiter besteht die Frage, ob man diese Untersuchungen in der weiterbehandelnden Geriatrie in einem anderen Krankenhaus, welches aber zu unserem Verbund gehört, durchführen und trotzdem die neurol. Komplexbehandlung abrechnen kann.
Der neurologische und der geriatrische Aufenthalt werden unter einem Fall abgerechnet, da es sich um eine interne Verlegung innerhalb des Klinikums handelt. Also neurol. und geriatrische KB in einem Fall.
Freue mich auf Ihre Antworten und einen guten Wochenstart.
Herbert