ätiologische Diagnostik bei neurol. Komplexbehandlung

  • Guten Morgen,

    aktuell wird bei uns diskutiert, ob bei medizinischer Notwendigkeit, eine TEE / TTE in der selben Klinik durchgeführt werden muss, in der der Pat. mit einem Hirninfarkt aufgenommen wurde, oder ob man sie für die ambulante Weiterbehandlung empfehlen kann, und trotzdem die neurol. Komplexbehandlung abrechnen kann.

    Weiter besteht die Frage, ob man diese Untersuchungen in der weiterbehandelnden Geriatrie in einem anderen Krankenhaus, welches aber zu unserem Verbund gehört, durchführen und trotzdem die neurol. Komplexbehandlung abrechnen kann.
    Der neurologische und der geriatrische Aufenthalt werden unter einem Fall abgerechnet, da es sich um eine interne Verlegung innerhalb des Klinikums handelt. Also neurol. und geriatrische KB in einem Fall.

    Freue mich auf Ihre Antworten und einen guten Wochenstart.

    Herbert

  • Hallo,
    hier ist der OPS eindeutig:
    Durchführung der neurosonologischen Untersuchung der extra- und intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße zur Abklärung des akuten Schlaganfalls. Diese muss obligatorisch in der Zeit vor oder während des Aufenthalts auf der spezialisierten Einheit durchgeführt werden.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Hr. Horndasch,

    vielen Dank für Ihre Antwort. gemeint war allerdings das Herzecho, welches nicht obligatorisch, sondern individuell nach merdizinischen Erfordernissen durchgeführt wird. Muss dieses unbedingt in der eigenen Klinik durchgeführt werden oder kann es für die weitere ambulante oder stationär geriatrische Behandlung empfohlen werden ?

  • Hallo,

    wenn Sie es ambulant bzw. außerhalb Ihrer Klinik empfehlen, dann halten Sie diese Untersuchung für erforderlich; dann muss dies auch während des Aufenthaltes stattfinden.
    Da ist meiner Ansicht nach der Kode eindeutig.
    Wenn Sie sagen, das Herzecho ist nicht notwendig und muss deshalb nicht während des Aufenthaltes statt finden, dann ist die Empfehlung, dass noch ein Herzecho erfolgen soll, nicht nachvollziehbar.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo,
    Sorry, da war ich wohl zu schnell. Also schauen wir einen Absatz weiter:

    ätiologischer Diagnostik und Differenzialdiagnostik des Schlaganfalls (z.B. transösophageale Echokardiographie, Hämostaseologie, Angiitisdiagnostik, EEG und andere Verfahren) im eigenen Klinikum.

    Das bedeutet für mich, dass bei Entlassung oder Verlegung die ätiologische Diagnostik und Differenzialdiagnostik des Schlaganfalls abgeschlossen ist. Das nur zur Konkretisierung der Antwort von B.W.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo und guten Abend,
    noch eine Ergänzung:
    Handelt es sich um einen bereits antikoagulierten Patienten, liegen blande (LZ-)EKG-Befunde vor, wurde ein Angio-CT (genauere Beurteilung (distaler) Aortenbogen) angefertigt, liegt kein klinischer V.a. Endokarditis vor, etc.? In diesen Fällen kann (!) das Echo entbehrlich - wiewohl empfohlen - sein.

    Gruß B. Sommerhäuser