Unterlagen fristgerecht versendet - Rücksendung derselben mit Schreiben SMD

  • Hallo liebe Forum-Mitglieder,

    zum Fall: Am 24.08.2015 wurden Unterlagen fristgerecht zur Prüfung eingeschickt. Mit Datum vom 16.02.2016 erreichte uns dann die Rücksendung der eingereichten Unterlagen mit einem Schreiben des SMD, dass Unterlagen vom stat. Voraufenthalt eingereicht worden sind. Daher sei eine Beurteilung nicht möglich.
    Letztendlich wurden anteilig Unterlagen aus dem angefragten Fall und durch “Unachtsamkeit“ auch Unterlagen aus dem Voraufenthalt versendet.
    Eine telefonische Rücksprache mit der Kasse, ob die Unterlagen denn nun noch einmal eingereicht werden könnten blieb leider ohne Erfolg, die Antwort lautete: Nein, denn nun sei die Frist ja deutlich überschritten. :wacko:

    Meine Frage:
    Hätte hier nicht ein Anspruch bestanden, frühzeitig über diesen Missstand informiert zu werden, sodass entsprechende Unterlagen im Austausch noch hätten nachgesendet werden können? ?(
    Hat jemand schon Erfahrungen in solchen Dingen gemacht, oder gibt es hier eine rechtliche Handhabe?

    Grüße,

    MFAimDienst

  • Hallo MFAimDienst,
    das hatten wir auch schon einmal, auch beim SMD. Leider ist die zuständige Mitarbeiterin erkrankt, so dass ich nicht mehr genau weiß, ob die persönliche Nachfrage geholfen hat, ich meine nicht.

    Es ist aber auch nur ein kleines Mosaiksteinchen im Gesamtverhalten dieser Kasse ...

    Gruß vom
    DRG-Schlumpf

  • Hallo zusammen,

    haben Sie denn alle angeforderten Unterlagen aus dem angefragten Fall versandt oder nur teilweise?
    Falls dies nur teilweise geschehen ist, sieht es eher schlecht aus für das KH!

    Wir hatten diesen Fall auch schon gehabt (mit SMD und MDK) und in beiden Fällen haben wir als Krankenhaus den kürzeren gezogen, da wir nicht beweise konnten welche Unterlagen wir im einzelnen versandt haben.
    Demnach senden wir alle Unterlagen mit einem gesonderten Schreiben raus, wo wir explizit alle Unterlagen einzeln erwähnen.


    Grüße aus dem Ruhrpott

    Jeder von uns möchte anders als die anderen sein. Aber sobald jemand anders ist, beginnt das Gerede.

  • Guten Morgen,

    Wir hatten diesen Fall auch schon gehabt (mit SMD und MDK) und in beiden Fällen haben wir als Krankenhaus den kürzeren gezogen, da wir nicht beweise konnten welche Unterlagen wir im einzelnen versandt haben.

    aber der SMD konnte beweisen, welche Unterlagen Sie versandt haben? ;)

    Wer hat entschieden, dass Sie "den Kürzeren" ziehen?

    Liebe Grüße
    Ida

  • Hallo,

    darum geht es leider nicht, dass der MDK/ SMD beweisen muss welche Unterlagen wir als Krankenhaus versandt haben.

    Sie als KH müssen beweisen, dass die Unterlagen beim zuständigen MDK/ SMD angekommen sind.... Empfangsbestätigung o.ä. Ein Eintrag im System, dass die Unterlagen versandt wurde, hilft hier nicht weiter. Dies sollte dann im 4 Augen-Modus erfolgen mit der jeweiligen Dokumentation im KIS. Oder Sie rufen wöchentlich beim MDK/SMD an und Fragen nach den Empfangsbestätigungen..... dafür haben wir leider fast nie Zeit!
    Entschieden haben wir es nach Rücksprache mit unserem RA.

    So muss andersherum der MDK/ SMD beweisen, dass Sie als KH die Prüfanzeige und das Prüfeinleitungsschreiben gem. PrüfvV erhalten haben.


    Bewölkte Grüße aus dem Ruhrpott

    Jeder von uns möchte anders als die anderen sein. Aber sobald jemand anders ist, beginnt das Gerede.

  • So muss andersherum der MDK/ SMD beweisen, dass Sie als KH die Prüfanzeige und das Prüfeinleitungsschreiben gem. PrüfvV erhalten haben.

    Hallo aliuJ89,

    wo steht das? Was machen Sie z.B., wenn Sie eine Auffälligkeitsanzeige der Kasse bekommen haben, aber keine Prüfanzeige des MDK? Das kommt bei uns vor.
    Und bei uns kommt es auch vor, dass MDK-Prüfanzeigen, die an andere Krankenhäuser gehen sollten, versehentlich an uns geschickt wurden. Wir senden sie natürlich weiter. Was ist aber, wenn der MDK behauptet, abgeschickt zu haben, bei uns kommt es aber nicht an? Wie soll er beweisen, dass wir etwas erhalten haben?

    Freundliche Grüße aus der windigen Lausitz
    E. Kosche

  • Hallo,

    genauso wie Sie beweisen müssen, dass die Pat.-Unterlagen beim MDK eingegangen sind.

    Das ist ja das Problem an der PrüfvV

    Gruß

    S. Lindenau

  • Zitat von ElisabethKosche

    wo steht das?

    Man kann das aus § 275 SGB V entnehmen: "Die Prüfung nach Satz 1 ist spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den Medizinischen Dienst dem Krankenhaus anzuzeigen."
    Somit ist der MDK in der Beweispflicht. Natürlich sollten "verschlamperte" Prüfanzeigen sich nicht häufen.
    Man sollte dann wohl eher den MDK Mal auf generelle Probleme im (MDK-eigenen) Ablauf hinweisen.

    Zitat


    Was machen Sie z.B., wenn Sie eine Auffälligkeitsanzeige der Kasse bekommen haben, aber keine Prüfanzeige des MDK? Das kommt bei uns vor.

    Dann wird der entsprechende Prüffall wegen Verfristung im System abgeschlossen und ein später eingehender Prüfauftrag des MDK abgelehnt, s.o. Frist: 6 Wochen.

    Nur am Rande, bei uns schicken Kassen immer Mal wieder zwischen den üblichen "wir beauftragen den MDK direkt"-Schreiben auch "Eröffnung Vorverfahren"-Schreiben.
    Hier muss man ggf. aufpassen zwecks sich ändernder Fristen.


    Zitat


    Wie soll er beweisen, dass wir etwas erhalten haben?

    Das ist doch prinzipiell erst einmal nicht ihr Problem. Soll er doch die Prüfanzeigen z.B. per Empfangsbestätigung versenden.


    Schönen Gruß in die alte sächsische Heimat,
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental