Kassenanfrage Frist

  • Hallo,
    habe gestern Kassenanfragen (Privatversicherung) erhalten. Die wollen Fälle von 2013 prüfen.
    Ist das korrekt? Dürfen die das? Es gibt doch Fristen, kenne mich damit leider nicht genug aus.

    Stieß im Forum auf ein gleiches Thema, die abgebildeten Links funktionierten leider nicht...
    War aber auch aus 2003.... bisschen alt

    Danke im voraus...

  • Hallo,
    die Prüfverordnung und die Fristen des SGB gelten für die PKV nicht. Hier greifen also nur die Verjährungsfristen (3 oder 4 Jahre).
    Da die Fälle aber sicher schon gezahlt sind, haben Sie ja keinen Druck. Im Zweifel müsste die PKV klagen.
    Liebe Grüße

  • Guten Morgen,

    bei der PKV gilt eine Frist von 3 Jahren (auf das Ende des Kalenderjahres, s.a. § 195 BGB).

    Gruß

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Guten Morgen liebes Forum,

    heute bekam ich ein Schreiben der großen grünen Kasse, in dem sie einen Fall von 2005 als AOP abgerechnet haben möchten oder aber eine Begründung haben wollen, warum die Pat. stat. war. Ist das denn nach so langer zeit noch rechtens ? ;(

    Für eine Antwort bin ich dankbar

  • Guten Morgen Smyri,
    bei einem Fall aus dem Jahr 2005, der bislang ohne Vorbehalt gezahlt war, würde ich die Kasse höflich auf den zwischenzeitlichen Ablauf der 4-jährigen Verjährungsfrist für etwaige Rückforderungen verweisen und dann abwarten, was passiert... ;)
    MfG, RA Berbuir

  • Guten Morgen,

    ist es aber gemäß BSG-Rechtsprechung nicht so, dass die Rechnung ohne Begründung für die stationäre Durchführung einer AOP gar nicht fällig geworden wäre?

    Schöne Grüße

    Dr. Angela Klapos

  • Hallo Dr. Klapos,
    grundsätzlich ja (dies dürfte auch der Gedanke der KK gewesen sein), aber m.E. dürfte hier dann dennoch nach Ablauf der Verjährungsfristen eine Verwirkung des Anspruches der KK eingetreten sein.
    Gruß,
    RA Berbuir

  • Also irgendwann ist es ja auch mal gut mit Rückforderungen !
    Für Fälle, die über 10 Jahre alt sind, gibt es doch aus Datenschutzgründen gar nicht mehr alle Unterlagen, oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo,

    ich habe das so verstanden, dass Rechtsgrundlage der Rückforderung seitens der Kasse der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch ist.

    Diesbezügliche Ansprüche verjähren nach 4 Jahren (BSG 1 KR 2/13 R vom 1.7.2014, R-Nr. 8 und 17).

    Nun muss man aber vorsichtig sein. Das Urteil wurde unter Vorsitz eines Richters gefällt, der gerade pensioniert wurde. Der 1. Senat neigt dazu, die Rechtsprechung pensionierter Senatsvorsitzender aufzugeben, aus "Gründen der Klarstellung", wie es heßt.

    Viele Grüße

    Medman2