MDK im Stress ?

  • Hallo allerseits,
    neuerdings häufen sich bei uns die Fälle, bei denen wir vom MDK doppelte (und nahezu identische) Befundanforderungen im Abstand von 1-5 Tagen erhalten. Außerdem kommt es immer mal wieder vor, dass angeblich keine Unterlagen beim MDK angekommen sein sollen. Es handelt sich stets um die gleiche MDK-Stelle in Norddeutschland (weiss nicht, ob an dieser Stelle der Ort genannt werden darf). Es kann ja wohl nicht angehen, dass wir zukünftig alle ausgehenden Befundlieferungen per Einschreiben mit Rückschein versenden müssen. :cursing:

    Für uns wäre es interessant zu wissen, ob wir da zufällig gehäuft betroffen sind oder ob es ähnliche Erfahrungen aus anderen PEPP-Optionshäusern gibt.

    Schöne Grüße
    Anyway

  • Hallo,

    jedoch bestätigt der MDK damit nur, dass etwas eingegangen ist. Wir hatten den Fall, das der MDK behauptet, dass im Umschlag nur ein Therapieplan ohne sonstige Unterlagen angekommen sei. Deswegen wurde die Prüfung abgewiesen, da wir die angeforderten Unterlagen nicht versendet hätten.
    Die Kasse stellt sich stur und hat den unstrittigen Teilbetrag (0€, Haha) gezahlt.

    Edit: "Mein MDK" liegt im Westen

    Einmal editiert, zuletzt von Control-Lord (25. Juli 2016 um 15:23)

  • Hallo,

    das mit dem Verschwinden von Unterlagen haben wir auch ständig. Ebenfalls MDK in Norddeutschland. Es ist einfach nur noch unerträglich. Die Sektretärinnen des MDK kenne diese Problematik auch ganz genau. Sie können so viel Einschreiben machen wie sie wollen, das ist völlig egal. Wir sind aus gutem Grund dazu übergegangen, sämtliche Unterlagen gleich beim ersten mal zu übermitteln (was eigentlich auch völlig egal ist). Dann ist es schon erstaunlich, was dann angeblich alles nicht vorgelegen haben soll. Das Problem ist wohl dass digitalisieren der Unterlagen. Haben sie z.B. eine dicke Akte werden die Unterlagen jetzt in z.B. 4,5, 6,.... verschiedenen Dateien abgespeichert. Wenn eine Datei nun nicht die Bezeichnung der Unterlagen hat die der Gutachter gerne hätte, sucht er keine Datei die 109 Seiten groß ist durch. Diese Problematik habe ich immer wieder. Sie können dann beim MDK anrufen, und die Mitarbeiter vor Ort bestätigen dann das Vorhandensein der angeblich fehlenden Unterlagen in einer bestimmten Datei....

    Tja und nun ist das Problem, dass die Kassen keinen Widerspruch zulassen. Das ist ein schönes Spielchen, und die Anwälte freuen sich. Im übrigen werten sie mal ihre Gutachten aus, es fehlen immer bei bestimmten Gutachtern die Unterlagen....

    Ich habe das auch oft angebracht, ein Anruf eine Mail oder ein Schreiben könnte einen einfachen Sachverhalt sofort aufklären, aber es ist offensichtlich aus gutem Grund nicht gewollt...

    Gruß Attila

  • Guten Morgen,

    eine gute Lösung für all die Probleme wäre ja, wenn man dem MDK einen Zugriff auf einen extra dazu eingerichteten Bereich der elektronischen Patientenakte im KIS bzw. DMS des Hauses über eine gesicherte VPN-Verbindung gestatten würde. Bei Eingang der Prüfanzeige des MDK würde man die Dokumente, die geeignet sind, die Fragen des MDK zu beantworten, in diesen Bereich schieben. Der MDK erhält statt der Unterlagen in Papierform, die Zeit, Porto und Nerven kosten und zudem verlustträchtig sind, lediglich eine patientenindividuelle, passwortgeschützte Zugangskennung zu den elektronischen Dokumenten mitgeteilt. Der MDK hat dann ausschließlich Zugriff auf die elektronischen Dokumente (bzw. Dokumentausschnitte), die er ohnehin in Papierform erhalten hätte.

    Ein Problem könnte natürlich sein, dass der MDK dieses Procedere ablehnt. Technisch lösbar ist dies allerdings problemlos. Wir arbeiten mit dem KIS von Nexus in Kombination mit dem ELOprofessional-DMS von CiBS. Wir streben diese Lösung z.Zt. an.


    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen an alle,

    diese Probleme habe ich im Moment nicht mit dem MDK. Die Unterlagen gehen per Boten an den MDK in dafür vorgesehenen Transportboxen. Die Dokumentation welche Unterlagen versendet wurden erfolgt in einem MDK-Modul. Bisher hat der MDK noch nicht behauptet, dass er keine Unterlagen bekommen hätte bzw. Unterlagen gefehlt hätten. Allerdings bekomme ich vom MDK keine Ergebnis-Mitteilung der Prüfung.

    Gruß Thomas B.

  • Hallo,

    Ein Problem könnte natürlich sein, dass der MDK dieses Procedere ablehnt.

    PrüfVv § 7 Durchführung der Prüfung

    3) Bis zur Umsetzung des § 11 Absatz 2 soll das Krankenhaus mit dem MDK den Versand der Unterlagen in geeigneter elektronischer Form organisieren und vereinbaren.


    Mit welcher Begründung sollte der MDK so was ablehnen?

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo papiertiger_2,

    mit dem o.g. § der PrüfvV wird ja nur gesagt, dass eine geeignete elektronische Form vereinbart werden soll. Das erklärt ja noch nicht, welche Form vereinbart wird. Eine (ziemlich ungeeignete) Form, die der MDK mangels geeigneter Infrastruktur aber evtl. nur akzeptiert, könnte ja auch der 'stinknormale' ungesicherte Versand per E-Mail sein...

    Gute Beiträge zum Thema finden Sie auch in der f&w 6/2016, S. 596 ff., mit dem Titel "IT-gestütztes MDK-Management" sowie in der Zeitschrift 'Forum der Medizin_Dokumentation und Medizin_Informatik', 01/2016, S. 17 ff., mit dem Titel "MDK-Dokumentenmanagement über eine EFA-basierte intersektorale Plattform".


    MfG,

    ck-pku

    Einmal editiert, zuletzt von ck-pku (26. Juli 2016 um 14:14)

  • Wir haben gute Erfahrungen damit, zeitgleich zum Versand an den MDK der Krankenkasse mitzuteilen, dass wir die Unterlagen verschickt haben. Nur in einem Fall hieß es, dass keine Unterlagen eingetroffen seien, wir konnten diese (vielleicht aufgrund dieses Vorgehens) nochmals einsenden. Im Anschreiben an den MDK zählen wir die mitgeschickten Unterlagen auf. Es gab auch noch keine Schwierigkeiten mit teilweise fehlenden Unterlagen. MDK im Westen.

  • Hallo allerseits,

    zunächst einmal vielen Dank für die vielen Rückmeldungen - zumindestens wissen wir jetzt, dass es kein "hausinternes" Problem ist.

    Einen Versand per Einschreiben lehnen wir ab, da ja nur der Empfang und nicht der Inhalt bestätigt wird (s. Beitrag Control-Lord). Bei uns wird zwar wie von Kodirre beschrieben zeitgleich zum Versand an den MDK eine Mitteilung an die KK vorgenommen, aber auch die ist ja juristisch gesehen ohne Bedeutung. Eine Umsetzung des § 11 Absatz 2 ist zwar überfällig, aber die entscheidenden Gremien scheint das nicht weiter zu interessieren. Die Lösung von ck-pku finde ich sehr spannend - allerdings wird es hier mit Sicherheit keine "Insellösungen" geben. Man darf also weiter gespannt sein uns sich weiterhin ärgern, dass die Kliniken den MDK-Gebahren in dieser Hinsicht völlig schutzlos ausgeliefert sind, da sie schlichtweg keinerlei Beweismöglichkeiten haben, ob und was genaus versendet worden ist.

    Eigentlich müsste der MDK verpflichtet werden, in welcher Form auch immer einen Erhalt von (ja immerhin sensiblen) Befundunterlagen zu quittieren - naja, träumen darf man ja...

    Schöne Grüße
    Anyway