Kodierung Adipositas 2016

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    dieses Jahr wurde in Kap XII die Kodierung der überschüssigen und erschlafften Haut neu mit dem Kode L98.7 abgebildet.
    Jetzt fragen wir uns wie eine Bauchdeckenstraffung nach Adipositas korrekt verschlüsselt wird:
    mit L98.7 und zusätzlich ND E68
    oder aber ist die E65 Hauptdiagnose ?
    herzliche Grüße

  • Hallo Medico2014,

    ich würde bzw. nehmen wir in unserem Haus die L98.7 als HD. Bei E65 als HD können Sie definitiv mit der MDK-Prüfung rechnen.

    Bei der Fallkonstellation finde ich die J10B auch plausibel, aus diesem Grund nehmen wir nicht mehr die E65 als HD.

    Mit L98.7 als HD landen Sie in => J10B Plastische OP....bewertet mit 0,808

    Mit E65 als HD landen Sie in => K07Z Andere Eingriffe.... bewertet mit 1,755

    Mit besten Grüßen

  • Hallo Medico 2014,

    Die L98.7 ist ja extra für solche Fälle geschaffen worden und beschreibt das Problem exakt und vollständig.
    Soweit es sich um GKV- Versicherte handelt, ist die anspruchsbegründende Krankheit für eine Bauchdeckenplastik regelhaft die überschüssige Haut nach Gewichtsverlust, die bestimmte Funktionseinschränkungen nach sich zieht.
    Die lokalisierte Adipositas ("Bierbauch") ist in der Regel keine solche Krankheit. Und wie Sie ja zurecht schreiben: es geht um eine Straffung der Bauchdecke im Zustand nach Adipositas

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die schnellen Antworten.
    So hatte ich eigentlich auch gedacht, allerdings bin ich auf die SEG 4 Nr. 209 gestoßen, in welcher bei ähnlichem Fall die E65 als HD festzulegen ist. Diese Kodierempfehlung wurde im Januar 2016 aktualisiert.........


    Herzliche Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    berechtigte Frage...
    Ich werde mal mit der SEG4 Rücksprache halten, welcher inhaltliche Unterschied hier vorliegen soll. "Fettschürze" wird ja allgemein hin als das Residuum nach Abnehmen bezeichnet. Allerdings wurde der Kode L98.7 genau auch für solche Zustände formuliert (siehe Inkl. nach Gewichtsabnahme).

    Ich werde berichten.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    2 Mal editiert, zuletzt von D. D. Selter (2. September 2016 um 09:01)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die Rücksprache ergab Folgendes (Antwort inhaltlich zusammengefasst):
    In der KE 209 sei der Fall einer adipösen Patientin mit einer deutlichen Bewegungseinschränkung im Hüftbereich mit Behinderung des Gehens und Hygieneproblemen im Intimbereich, bedingt durch eine ausgeprägte abdominale Fettschürze, die reseziert wird, beschrieben. Deshalb wird in diesem Fall weiterhin die lokalisierte Adipositas (ICD-Kode E65) als korrekt angesehen. Anders bei Hautüberschuss nach Gewichtsabnahme, dafür ab 2016 L98.7.

  • Danke für die Rückmeldung !
    Die Argumentation klingt für mich in der Theorie durchaus logisch, praktisch wird nach meiner Erfahrung bei einer stammbetonten Adipositas regelhaft keine Kostenübernahme einer Ges. Krankenkasse erfolgen, weil ambulante Mittel inkl. Gewichtsabnahme dann noch nicht ausgeschöpft sind. Aber es mag natürlich auch einzelne Ausnahmen von der Regel geben...

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier