Abrechnung Phys. Therapie bei Privatpatienten im Krankenhaus nach GOÄ oder DKG-NT

  • Hallo zusammen,

    ich bin seit kurzem mit der Abrechnung der Physikalischen Therapie beauftragt worden. Jetzt stellt sich mir die Frage nach welchem Katalog die Privat Patienten bei Phys. Therapie abzurechnen sind. Die einen sagen nach DKG-NT Katalog und die anderen nach GOÄ Katalog. Da wir ein Krankenhaus mit mehreren Standorten sind, und auch teilweise verschieden abgerechnet wird, bin ich mir unsicher was richtig ist. Wie rechnen Sie rezeptierte (Privatrezepte) Physikalische Leistungen ab? Gibt es eine gesetzliche Grundlage für eine solche Abrechnung.

    MfG
    Jokl99

  • Hallo,

    ich meine weder noch, da die GOÄ bzw. DKG-NT die ärztliche Leistungsabrechnung beinhaltet.

    Für die Physiotherapie bestehen Verträge zwischen den verschiedenen Verbänden der Physiotherapeuten (Bundes- oder Landesverbände) und den verschiedenen Krankenkassen(verbände). So erhält ein selbständiger Physiotherapeut für eine verordnete Therapieeinheit Krankengymnastik unterschiedliche Preise z.B. von AOK oder TK. Vermutlich wird es auch Rahmenverträge mit der PKV geben.

    Jetzt wäre zu klären, ob Sie die Leistungen bei ambulanten oder stationären Patienten erbringen. Fragen Sie doch mal wie bislang GKV und/oder PKV Patienten abgerechnet wurden, es sollten da Preislisten vorhanden sein.

    Gruß
    zakspeed

  • Hallo

    also wir haben einen sogenannten Haustarif ( dieser lehnt sich an die BG-UV ( BUTZ) - Gebiet "S" - 9 Ziffer an.
    Es gibt auch ein OLG Urteil - das besagt, dass GOÄ bis 2,3 zulässig ist.

    Diese Rahmenverträge , sollte es diese geben sind nicht für ein Krankenhaus bindend. Sie könnten individuelle Vereinbarungen mit jedem einzelnen Pat. treffen,
    falls gewünscht

    Unser "Haustarif" wurde irgedwann mal von der Geschäftsleitung festgelegt.

    Ich hoffe das reicht

    R.E.